Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 67

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13.14.37

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Thema Gerichtszusammenle­gungen haben meine Vorrednerin und Kollege Scherak sehr breit ausgeführt; das kann ich mir jetzt an dieser Stelle ersparen. Ich möchte zum Thema Gerichtspraxis einen kur­zen Beitrag bringen.

Die Gerichtspraxis stellt für viele Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften nach wie vor die erste wirkliche Gelegenheit zum unmittelbaren und persönlichen Kontakt mit den Rechtssuchenden dar, und bei den Amtstagen und Prozessen erlangt man dann einen Einblick in und Überblick über das Justizgeschehen und erlebt eindrucksvoll mit, wie und wie oft es in der Justiz auch menscheln kann.

Aus eigener Erfahrung – jetzt liegt sie auch schon relativ weit zurück – kann ich sagen, dass die Absolvierung der Gerichtspraxis, je nach persönlichem Interesse und Engage­ment, einen nicht unwesentlichen Bestandteil für die weitere berufliche Laufbahn, für die persönliche und fachliche Weiterentwicklung, das Knüpfen von Kontakten und den Beginn von jahrelangen Freundschaften darstellt. Daher ist die nunmehr zur Beschluss­fassung vorliegende Regelung einer Ausdehnung der Gerichtspraxis von bisher nur mehr fünf auf nunmehr sieben Monate aus meiner Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Da­durch wird auch die Möglichkeit einer Zuteilung zu einem weiteren Gericht beziehungs­weise zu einer weiteren Abteilung und damit verbunden eine Vertiefung und Erweite­rung der angebotenen Ausbildung wieder realisierbar.

Die damit bereits verbundene Attraktivierung der Gerichtspraxis zusätzlich noch mit ei­ner moderaten Erhöhung des Ausbildungsbeitrags verbinden zu können, welcher be­kanntlich seit Jahren nicht angepasst worden ist, stellt einen zusätzlichen Anreiz dar, wieder mehr Absolventinnen und Absolventen zum Einstieg in die Gerichtspraxis als Widerpart zur Verwaltungspraxis zu bewegen – der Herr Bundesminister hat das im Jus­tizausschuss auch erwähnt.

Die Neuregelung hat im Justizausschuss einhellige Zustimmung gefunden. Ich gehe von einem einstimmigen Beschluss zu dieser Vorlage hier im Haus aus, und ich darf von dieser Stelle aus den zukünftigen RechtspraktikantInnen eine lehrreiche, spannen­de, aber auch persönlich bereichernde Gerichtspraxis wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steinacker.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.

 


13.17.09

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln hier zwei Tagesord­nungspunkte, die eigentlich gar nicht auf der Tagesordnung stehen müssten. Warum müssten sie das nicht? – Ich nehme ausdrücklich den elektronischen Akt aus – wie ihn meine Vorrednerin auch erwähnt hat –, der hat zwar nichts mit mehr Bürgernähe zu tun, aber er hat natürlich etwas mit Verwaltungsvereinfachung, mit Personalressourcen und Personaleinsparungen zu tun. Warum bräuchten wir also diese Tagesordnungs­punkte nicht?

Beim ersten Punkt geht es um die Verlängerung der Ausbildungsdauer von Rechts­praktikanten von fünf auf sieben Monate. In der Begründung zu dieser Regierungsvor­lage liest sich das folgendermaßen: „Dadurch soll eine praxisbezogene Verbesserung, Verbreiterung, Intensivierung und Attraktivierung (…) für den Bereich der sogenannten „klassischen“ Rechtsberufe (…) erreicht werden.“

Vor einigen Jahren wurde hier in diesem Haus – versteckt in den Budgetbegleitgeset­zen – still und heimlich beschlossen, dass man die Ausbildungsdauer der Rechtsprakti-


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