Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 75

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.44.208. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1057 d.B.): Bundes­gesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016) (1078 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 


13.44.46

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir verhandeln jetzt die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Mu­sikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt. Ziel dieses Gesetzes, dieser EU-Richtlinie, ist die Transparenz innerhalb der Verwertungsgesellschaften. Dies erfolgt durch eine detaillierte Abrechnung für die einzelnen Rechtsinhaber und die Offenle­gung der Jahresabschlüsse und Finanzinformationen – unabhängig von ihrer Rechts­form –, die auch dementsprechend zu prüfen sind.

Transparenz ist das Schlüsselwort bei diesem Gesetz, nur so können die Künstler auch sicher sein, dass sie zu ihrem Recht kommen. Es freut mich, dass wir heute noch ei­nen Allparteienantrag, der von Kollegen Zinggl eingebracht wird, beschließen werden, in dem noch eine detailliertere Aufgliederung dieser Informationen für die Künstler ge­fordert wird. Wir werden gerne zustimmen.

Für die Künstler muss klar sein, welche Rechte sie haben, welche Tantiemen sie be­kommen, aber es muss auch für die Nutzer klar sein, welche Gebühren sie zu entrich­ten haben und dass es nicht zu einer Doppelgebühr, zu einer Doppelzahlung kommt. Diesbezüglich haben wir in diesem Gesetzentwurf ein Verhandlungsprozedere festge­legt. Demnach muss bei den Verhandlungen mit mehreren Verwertungsgesellschaften ein gemeinsamer Ansprechpartner genannt werden, wenn das von den Nutzervereini­gungen verlangt wird; man spricht hier von einer zentralen Stelle. Das soll den Nut­zerorganisationen, das sind die Fachorganisationen in der Wirtschaftskammer, die Mög­lichkeit geben, einen wesentlichen Verhandlungspartner zu haben, da die Verwertungs­gesellschaften die Verhandlungen gemeinsam zu führen haben.

Das hat natürlich einen sehr praktischen Sinn, wenn Sie sich vorstellen, dass zum Bei­spiel bei der Nutzung eines Werkes oft sehr viele unterschiedliche Urheberrechte be­troffen sein können. Nehmen wir als Beispiel ein Lied oder einen Film. Da gibt es Kom­ponisten, Texter, Autoren, ausführende Künstler, Filmproduzenten und, wenn der Film oder das Lied im Rundfunk übertragen wird, auch noch Rundfunkunternehmen. Und al­le, die ich jetzt genannt habe, haben an dem Film oder an dem Lied Rechte, Urheber­rechte. Diese Rechte werden von verschiedenen Verwertungsgesellschaften wahrgenom­men, und für alle Verwertungsgesellschaften ist eine Vereinbarung, also ein Gesamt­vertrag notwendig. In der Regierungsvorlage war noch die Rede von einem einzigen Ge­samtvertrag zwischen Nutzerorganisationen und den verschiedenen Verwertungsgesell­schaften. Auf Wunsch der Verwertungsgesellschaften wurde das auf eine Mehrzahl von Gesamtverträgen geändert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite