Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 77

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Selbst wenn das nicht der Fall wäre, könnte man Rückforderungen an die Verwer­tungsgesellschaft sicherlich nur dann erheben, wenn man gleichzeitig sicherstellt, dass das Geld vom Handel – das hat ja nicht der Handel bezahlt, sondern die jeweiligen Kon­sumenten dem Handel, und der hat das dann nur weitergeleitet – auch entsprechend an die Konsumenten abgeführt wird. Sonst hätte man eine mögliche Bereicherung ja mehr oder weniger nur verschoben, nämlich hin zum Handel; und das wollen wir nicht.

Ich glaube, dass auch diesbezüglich sicherlich eine vernünftige Vorgangsweise von uns allen gefunden werden kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


13.52.21

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Transparenz der Verwertungsgesellschaften deutlich erhöht, deshalb stimmen wir auch gerne und freu­dig zu.

Wir haben auch noch einen Vorschlag zur Erweiterung der Kennzahlen eingebracht, und es ist uns buchstäblich in letzter Minute gelungen – ich bedanke mich ganz herz­lich bei allen Beteiligten –, dass diese Kennzahlen verbessert werden. Es geht darum, dass nicht das, was durchschnittlich an Geldern an die Kunstschaffenden ausbezahlt wird, interessant ist, sondern der sogenannte Medianwert. Das ist der Wert, der an der mittleren Stelle aller Beträge ausbezahlt wird.

Ich kann ein Beispiel dazu bringen: Drei Leute bekommen Geld; die erste Person 1 €, die zweite Person 2 € und die dritte Person 96 €. Der durchschnittliche Wert sind dann 33 €, und der sagt eigentlich nicht sehr viel darüber aus, wie die Verteilung tatsächlich aussieht, während der Medianwert 2 € beträgt und das deutlicher macht.

Es ist ein bisschen kompliziert, ich muss den folgenden Antrag aber trotzdem vorlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Dr. Scherak, Mag. Stefan, Hagen, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über die Regie­rungsvorlage (1057 d.B.): Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungs­gesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016) (1078 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016) (1057 d.B.) wird wie folgt ge­ändert:

1. § 45 Abs. 4 Z 1 lautet:

,1. die Gesamtsumme und die Medianwerte der den Rechteinhabern zugewiesenen Be­träge aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Nutzungsart;‘

2. § 45 Abs. 4 Z 2 lautet:

,2. Die Gesamtsumme und die Medianwerte der an die Rechteinhaber ausgeschütteten Beträge aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Nutzungs­art;‘“

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