Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 78

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das klingt kompliziert. Der Medianwert spiegelt die tatsächliche Verteilung und Auswir­kung des Urheberrechts deutlich besser wider. Ich bedanke mich noch einmal bei allen Parteien, die sich dem angeschlossen haben.

Jetzt aber noch zu dem Thema, das auch Kollege Jarolim angesprochen hat, das in seiner Dringlichkeit nicht unterschätzt werden darf. Auch dazu haben wir folgenden An­trag eingebracht, den ich an dieser Stelle verlese:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechts­sicherheit bei der Speichermedienvergütung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Regelungen für die Speicher­medienvergütung vorzulegen, die EU-rechtskonform sind und Rechtssicherheit garan­tieren.“

*****

Was, meine Damen und Herren, steckt da dahinter? – Im letzten Herbst haben wir hier die Speichermedienabgabe beschlossen, und wir haben damals ganz deutlich und mit Nachdruck auf die damit verbundene Rechtsunsicherheit verwiesen, auch weil schon damals die Position des EuGH bekannt war, der zufolge Ausschüttungen – soziale, kul­turelle Ausschüttungen – aus den Töpfen der Verwertungsgesellschaften jedenfalls nicht diskriminierend vorgenommen werden dürfen. Nun hat das Handelsgericht – Kollege Jarolim hat es bereits gesagt – tatsächlich erkannt, dass eine Diskriminierung von aus­ländischen Urhebern und Urheberinnen besteht, was auch in zweiter Instanz bestätigt worden ist.

Wenn das nun auch der OGH bestätigt, dann kippt die Speichermedienabgabe jeden­falls, weil sie unionswidrig ist, und das wiederum würde die Verwertungsgesellschaften in enorme Schwierigkeiten bringen, nämlich aufgrund von Rückforderungen, die viele Jahre zurückliegen; chaotische Zustände wären die Folge. Deshalb, Herr Kollege Ja­rolim – und das ist nicht unwichtig –, dürfen die Verwertungsgesellschaften jetzt auch nichts mehr an die Künstler und Künstlerinnen, an die Urheber und Urheberinnen aus­bezahlen. Wir wissen nicht, wann der OGH entscheidet, und bis dahin bekommen viele kein Geld, was für manche nicht sehr angenehm ist, wie Sie sich vorstellen können, wie wir uns vorstellen können. Das ist in meinen Augen ein unhaltbarer Zustand.

Daher bitte ich auch, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, damit das, unabhän­gig von der Entscheidung des OGH, noch davor repariert werden kann, so gut es geht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag und der Abänderungsantrag wurden ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Steinacker, Jarolim, Scherak, Stefan, Hagen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1057 d.B.): Bun­desgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016) (1078 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite