Hinsichtlich der Qualitätssicherungsprüfungen übernimmt das APAG jedoch das im Regelungsbereich des bisherigen A-QSG vorgesehene System der befristeten Bescheinigungen. Es ist daher zu untersuchen, ob dieses System uneingeschränkt im Einklang mit den EU-rechtlichen Vorgaben steht. Darüber hinaus scheint ein – auch im internationalen Umfeld bevorzugtes – effizientes Registrierungssystem nicht nur diesen Anforderungen besser zu entsprechen, sondern könnte möglicherweise auch Verwaltungs- und Kosteneinsparungen zur Folge haben, da die derzeit mit Bescheid abzuschließenden, wiederkehrenden Verwaltungsverfahren nach einer erstmaligen Registrierung entfallen würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass
angesichts der Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Finanzierung der behördlichen Tätigkeit §§ 20 und 21 APAG nochmals evaluiert und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden,
hinsichtlich des Bescheinigungssystems die Bestimmungen im 3. Teil, 1. Hauptstück, 2. Abschnitt APAG evaluiert werden.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
14.55
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schellhorn ist jetzt leider nicht da, aber seine gekünstelte Aufregung verstehe ich nicht ganz, denn es ist so: Wir haben bis zum Schluss Verbesserungen verhandelt. Das hat er ja auch bestätigt. Es ist also wie bei einem Fußballspiel, um einen Vergleich aus dem Sport zu strapazieren: Ein Fußballspiel dauert auch 90 Minuten, und da sollte man halt bis zum Schlusspfiff am Spielfeld bleiben, denn dann ist man dabei. (Abg. Lichtenecker: Das Bescheinigungssystem ist schon die ganze …!) – Kollegin Lichtenecker, das ist ein hervorragendes Gesetz, denn es ist von Praktikern verhandelt. (Abg. Lichtenecker: Na, genau, weil du ein Praktiker bist!)
Ich danke vielmals dem Kollegen Groiß, dem Kollegen Fuchs und dem Kollegen Matznetter: Das sollte uns ein bisschen als Vorbild, als Best Practice und dafür dienen, wie man praxisorientierte Gesetze macht. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Sehen wir uns die Verbesserungen an, die ja bereits ganz deutlich zum Ausdruck gekommen sind (Zwischenruf des Abg. Kogler): Wir haben eine unabhängige Behörde geschaffen. Wir haben das zum Anlass genommen, um auf das Notwendigste zurückzustreichen. Wir haben eine risikoadäquate Prüfung geschaffen – der Größe und dem Risiko angepasst –, eine Behörde abgeschafft, eine neue geschaffen. Das heißt: One in, one out. Das ist wieder Best Practice, genau wie wir uns das vorstellen.
Wir haben da also ganz klare Akzente gesetzt, und deshalb bringe ich auch den heute bereits angekündigten Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Dr. Matznetter, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (Heiterkeit der Abg. Lichtenecker – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Neun Seiten! – Abg. Kogler: Lesen wir
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