Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 134

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soll, lese ich Ihnen ein paar Vormerkdelikte vor und bitte Sie, zu beurteilen, wie gefähr­lich in Relation zu unseren derzeitigen Vormerkdelikten Handy am Steuer ist. Ein Vor­merkdelikt ist, wenn jemand mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille mit einem Pkw fährt – Vormerkdelikt! – oder zwischen 0,1 und 0,5 Promille mit einem Lkw; wenn jemand einen Fußgänger am Schutzweg behindert – Vormerkdelikt –; Nichtbeach­tung des Zeichens „Halt“; Nichtbeachtung des Rotlichtes; Befahren des Pannenstrei­fens und Behinderung eines Einsatzfahrzeuges – Vormerkdelikt – und Lenken eines Kfz in einem schlechten technischen Zustand oder mit falscher Beladung.

Für diese Dinge gibt es eine Vormerkung, und jetzt sagen Sie, dass wir das für Handy am Steuer nicht brauchen. Ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, ob das ausgewogen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Räd­ler. – Bitte.

 


16.41.58

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bun­desminister, Sie haben es angesprochen: 31 Prozent aller Unfälle passieren aufgrund von Unachtsamkeit, von Ablenkungsmanövern, die man sich selbst eingebrockt hat, aber das ist, glaube ich, noch immer nicht die Herausforderung zur Maschinenstürmerei.

Es gibt keinen Unfall, den wir brauchen können, und jeder Tote ist einer zu viel. (Zwi­schenruf der Abg. Moser.) Und jede Maßnahme, die ergriffen werden kann, Frau Kol­legin Moser, um Unfälle und Tote zu verhindern, sollte ergriffen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.)

Ich bin da nicht der Meinung des Herrn Kollegen Willi, es so leichtfertig hinzustellen und zu sagen, man schützt die Kleinen und der Große darf tun, was er will. So ist es nicht! Das ist zu allgemein.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel. Man schützt die Kleinen mit reflektierenden Aufklebern auf den Schultaschen. Oder: Wir in unserer Gemeinde haben zum Beispiel vor der Volks­schule eine Ampel installiert, auf Wunsch der Eltern. Und was passiert? – Aufgrund des Gewöhnungseffektes – die Ampel zeigt in der Früh und zu Mittag rot, wenn die Volks­schüler aus haben, den ganzen Vormittag über und am Nachmittag zeigt sie grün – pas­siert es aber immer wieder, dass jemand aus Unachtsamkeit bei Rot drüberfährt und Kleinkinder gefährdet.

Was tut man als Bürgermeister? – Man versucht, Abhilfe zu schaffen. Und die Abhilfe schaut so aus, dass man – es ist nicht so, dass man jedem Kind, so wie es jetzt für Mopedfahrer angesprochen wurde, was ich auch diskussionswürdig finde, eine Schutz­weste gibt – dort Menschen hinstellt, nämlich Bedienstete der Gemeinde – nicht Schü­lerlotsen, sondern Gemeindebedienstete mit Schutzwesten –, die die Kinder zu diesen Zeiten über die Straße bringen. Man kann also schon etwas machen, auch zum Schutz der Kleinen. Ich bitte, das also nicht so hinzustellen, als dürfe der Große alles tun und der Kleine brauche nicht geschützt zu werden. Das wollte ich in diesem Zusammen­hang sagen.

All das andere, was in dieser 32. KFG-Novelle mitbehandelt wird, ist natürlich begrü­ßenswert. Tachoveränderungen kennt jeder seit seiner Jugendzeit. Früher waren Än­derungen bei jedem Autohändler an der Ecke gang und gäbe, und ich glaube, jeder ist dafür, dass das endlich abgestellt wird.

Noch ein Wort zu Licht am Tag für einspurige Fahrzeuge: Ich begrüße das.

Über den Vorschlag des Kollegen Steinbichler, den ich auch begrüße, der aber heute abgelehnt werden wird, könnten wir auch nachdenken, denn man kann nie genug


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