Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 166

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Herr Kollege Scherak damit Freude hätte, selbst ein Basiskonto zu haben. – Natürlich, Sie können es eröffnen, aber ich meine, es ist eben für Menschen gedacht, die viel­leicht ein Problem haben, weil sie in eine solche Situation gekommen sind und darauf angewiesen sind, dass sie diese Möglichkeit haben, dass sie ein Konto eröffnen und damit auch am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Man weiß ja, dass damit eine Überziehung nicht möglich ist, dass man keine Bankomatkarte bekommt und dass man zur Bank muss.

Dass natürlich auch dieses Konto etwas kostet, ist selbstverständlich, denn alles, was nichts kostet, hat auch keinen Wert, und jede Leistung muss doch einen Wert haben. Die 80 € sind eine Gebühr, die man an und für sich jährlich entrichten muss, aber für jene, die finanziell wirklich schlecht dastehen oder in einer Situation sind, dass sie die Summe nicht aufbringen können, gibt es auch die Möglichkeit, dass sie nur 40 € be­zahlen.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Basiskonto ist ein wichtiges und notwendi­ges Instrument für Menschen am Arbeitsmarkt und im Wirtschaftsleben. Es ist schon gesagt worden, dass es für 150 000 Menschen eine Erleichterung ist, um eben am so­zialen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.

Es ist dies auch ein Paket, das mehr Transparenz für die Kontogebühren bringt und auch besagt, dass man bei Eröffnung eines Girokontos verpflichtend Entgeltinforma­tionen bekommen muss. Das heißt, wenn Sie ein Konto eröffnen, bekommen Sie auch die entsprechenden Informationen, wie das funktioniert und was das kostet, damit Sie die Kosten vergleichen können.

Auch die Senkung der Überziehungszinsen ist angesprochen worden. Dazu gibt es zwei Informationen: Wenn ein Konto regelmäßig überzogen wird – wir wissen genau, dass es Menschen dann oft nicht mehr schaffen und immer weiter in diese Negativ­spirale hineinkommen –, so ist eine Bank verpflichtet, eine andere Möglichkeit, eine an­dere Finanzierungsvariante anzubieten. Und es stimmt schon, die Zinssätze für eine Überziehung sind relativ hoch, aber oft ist es doch so, dass diese Kostenfalle auch ab­gefedert werden kann, wenn Menschen wissen, was es bedeutet, wenn sie ständig in dieser Situation leben. Ich weiß, dass manche einfach keine andere Möglichkeit haben.

Zum Thema Privatkonkurs möchte ich nur ganz kurz meine persönliche Meinung sa­gen: Ich halte nicht sehr viel von dieser Nullquote in Bezug auf die Mindestrückzahl­quote. Ich denke, es ist ein falsches Signal, das zu ventilieren. Ich sehe natürlich ein, dass es Härtefälle gibt, und ich weiß auch, dass da wirklich oft Schicksale dranhängen, aber ich glaube, man sollte eine andere Möglichkeit finden, speziell diesen Menschen zu helfen, da es einfach notwendig ist.

Noch einen Satz zur Bankomatgebühr – auch meine Vorrednerin, Frau Lueger, hat es an­gesprochen –: Ich vertraue unserem Finanzminister. Nächste Woche wird es ein Ge­spräch geben, warten wir ab, was dabei herauskommt, und befassen wir uns damit, nach­dem dieses Gespräch stattgefunden hat. Letzten Endes kann es nur ein Gesamtpaket geben. Ich hoffe, dass etwas Positives dabei herauskommt. Es wäre vielleicht eine schö­ne Sache, wenn die Kartengebühren günstiger werden würden oder wie auch immer. Ich würde sagen: Warten wir das Gespräch ab!

Zum Abschluss möchte ich mich an dieser Stelle auch noch herzlich bei unserem Bun­desminister außer Dienst Rudolf Hundstorfer und seinem Team für die kollegiale Zu­sammenarbeit in den letzten Jahren bedanken. Ich wünsche dem Herrn Minister Stö­ger, dass es auf derselben Basis eine gute Zusammenarbeit gibt und alles Gute für alle Tätigkeiten in der nächsten Zeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

18.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


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