Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 172

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Im Zuge dieser Diskussion wurde eine Studie von market präsentiert, laut der 95 Pro­zent der Bürgerinnen und Bürger gegen die Abschaffung des Bargelds sind. Das be­ruhigt mich, und ich hoffe, dass auch bald so eine Diskussion über ein klares Nein zu TTIP kommt. Aber es war ein typisches Zeichen, dass es ein weiteres Argument für die Beibehaltung des Bargelds gibt, nämlich mit dem Ansatz, diese Bankomatgebühren ein­zuführen.

Deshalb bitte auch hier ein klares Nein, und zu dieser Vorlage eine Zustimmung! – Dan­ke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.55.50

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir heute einen ganz entscheidenden Schritt gehen, um die Autonomie von Konsumen­tinnen und Konsumenten zu stärken. Was ist das Schlimme daran, wenn Menschen keinen Zugang mehr zu einem Bankkonto haben? – Das können auch Menschen sein, die durchaus ein normales Einkommen haben, indem sie auf einer Liste stehen und sie gar nicht wissen, warum sie auf eine Liste gekommen sind, durch die manche Zahlun­gen blockiert sind. – Das ist ein Grund.

Das Zweite ist, dass Menschen eine Chance haben, ihre Marktposition gegenüber Ban­ken auszuüben, da sie dann auch auf ein Basiskonto zurückgreifen können und müs­sen. Es geht um Vergleichbarkeit der Zahlungskontoentgelte, es geht um die Sicher­stellung des Wechsels von Zahlungskonten, und es geht um einen Zugang zu grundle­genden Funktionen.

Ich denke, dieses Gesetz schafft für VerbraucherInnen eine neue Möglichkeit. Inner­halb von zehn Tagen nach Antrag auf Eröffnung muss jede Bank, die Verbraucherzah­lungskonten anbietet, das tun. Mir ist es auch wichtig, dass wir damit eine Entgeltre­gelung haben. Es gibt nur mehr acht taxativ aufgezählte Gründe, die dazu führen, dass eine Bank ein solches Konto kündigen kann, und einer davon ist der Grund, dass man keinen rechtmäßigen Aufenthalt mehr in der Europäischen Union hat. Ich denke, das ist wichtig.

Herr Abgeordneter Scherak, dass jeder Mann und jede Frau die Chance hat, ein Konto zu haben, das ist aus meiner Sicht ein großer Schritt. Ich sage das auch sehr deutlich und sehr klar. Ich habe heute mit vielen Menschen, die selber in Banken arbeiten, dis­kutiert, und die sagen mir Folgendes – und eigentlich merke ich das auch, wenn ich auf meine Bank gehe –: Vor zehn Jahren habe ich auf meiner Bank einen Schalter vorge­funden, da habe ich mit Menschen reden können, da habe ich eine Dienstleistung be­kommen. Heute stehen in derselben Bank nur mehr Automaten herum. Ich sage das ganz deutlich. (Abg. Scherak: Aber Dienstleistung kriegt man immer noch, oder?)

Als diese Veränderungen eingetreten sind, haben die Bankdirektoren zu mir gesagt: Ja, das müssen wir tun, wir müssen kostengünstiger sein; wir machen das jetzt kosten­günstig! – Da sage ich auch ganz bewusst als Arbeitsminister: Wenn man das schon kostengünstig macht, dann dürfen Bankgebühren und Abhebegebühren nicht zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten gehen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Neubauer.)

Auf die Frage, wie dann Banken ihre Gewinne machen und wie sie ihre Dienstleistun­gen finanzieren können, kann ich nur antworten: Vergleichen Sie einmal bei Ihrer Bank, wie hoch die Überziehungszinsen sind, schauen Sie sich das an! Das heißt, bei den


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