Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 173

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Geschäftsmodellen der Bank gibt es noch viele Möglichkeiten, zu Geschäften zu kom­men, und es müssen nicht immer nur die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen.

Herr Abgeordneter Wurm (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), was mich heute stört, ich sage es Ihnen ganz deutlich: Ich war in der Früh in diesem Haus; in diesem Haus haben wir heute Früh den Bürgermeister der Welt – wie jemand gesagt hat – dagehabt. Es steht mir nicht zu, das zu sagen, aber für mich ist es wichtig, das zu sagen: Wenn wir internationale Organisationen einladen, dann sollen wir den Menschen, die auf die­ser Welt leben, die gleichen Chancen geben. Es wäre schön, diesen Blick zumindest am heutigen Tag in diesem Parlament aufrechtzuerhalten.

Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, und es ist mir wichtig, gerade den Banken deut­lich zu machen, dass sie nicht zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten neue Gebühren erfinden. Ich habe nichts dagegen, dass sie mit ihren Kundinnen und Kun­den Bankgebühren vereinbaren. Bitte vereinbaren, und nicht anordnen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

19.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Holzinger-Vog­tenhuber. – Bitte.

 


19.00.58

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ)|: Herr Minister! Sehr geehr­ter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen! Men­schen ohne ein Zahlungskonto sind im 21. Jahrhundert in unserer Gesellschaft wirtschaft­lich, aber auch sozial ausgeschlossen.

Es kann sein, dass manche freiwillig die Entscheidung treffen, auf ein Konto zu ver­zichten, aber es gibt viele Menschen, die nicht die Chance haben, sich zu entscheiden, sondern denen ein Konto dezidiert verwehrt wird. In Österreich handelt es sich dabei um rund 150 000 Menschen und europaweit um rund 30 Millionen Menschen.

Schulden, Privatkonkurs, der Eintrag in die Warnliste der Banken, Kontoüberziehung, Kreditrückstand, Lohnpfändung oder das Fehlen eines festen Wohnsitzes: Es gibt viele Gründe, warum Menschen kein Konto bekommen. Das bringt betroffene Menschen aber um jenen Zugang zu elementaren Leistungen, der in der heutigen Welt so wichtig ist: un­ter anderem Verträge mit Mobilfunk-, Strom- und Wasseranbietern, um diese bezahlen zu können, Mietverträge eingehen zu können, aber auch Arbeitsverhältnisse eingehen zu können, Gehalt oder Löhne überwiesen zu bekommen – all das ist nicht möglich und wird diesen Menschen verwehrt.

Es geht auch um alltägliche Dinge wie Überweisungen; das wurde vorhin bereits disku­tiert, und da möchte ich zu Kollegen Scherak sagen – ich habe mir das auf der Seite der AK Wien herausgesucht –: Eine Person, die kein Konto hat und kein Konto erhält, kann ihre Überweisungen nur mit Bargeld in der Bank vornehmen, und eine durch­schnittliche Bareinzahlung bei einer Bank kostet laut Seite der Arbeiterkammer Wien rund 3 €. Kunden ohne ein Konto kostet das bei nur sechs Zahlungen pro Monat – da reden wir von Miete, Strom, Telefon, Handy, Versicherung, Gas et cetera; das sind rund 72 Zahlungen im Jahr – rund 216 € pro Jahr.

Wenn man hier von einer Kontoführungsgebühr von rund 80 € pro Jahr spricht (Zwi­schenruf des Abg. Scherak), so ist das bei Weitem nicht so hoch, und für sozial be­nachteiligte oder sozial schwache Menschen wird dieser Betrag auch noch reduziert. Da reden wir von Personengruppen wie erwerbsunfähigen Personen mit Beeinträchti­gung, von Privatkonkurs betroffenen Personen, aber auch von Beziehern der Mindest­sicherung oder Mindestpension – da werden eben nur 40 € an Kontoentgelt berechnet.

 


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