Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 178

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cher gestellte Menschen und Menschen, die unter finanziellem Druck stehen, auch noch mit höheren Gebühren belastet werden.

Durch dieses Gesetz besteht jetzt mit Stichtag 18. September 2016 genau für diese stigmatisierten Menschen in Österreich, die einen rechtmäßigen Aufenthalt und ihren ständigen Wohnsitz in der EU haben, das Recht auf ein Basiskonto.

Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass diese Menschen bis jetzt auch im Bereich des Arbeitsmarkts und bei der Jobsuche benachteiligt waren, da Arbeitgeber in vielen Bereichen keine Barauszahlung mehr vorgesehen haben.

Das Konto wird auch über alle notwendigen Funktionen eines normalen Zahlungskon­tos verfügen. Die Begrenzungen mit 40 € beziehungsweise 80 € werden noch im Som­mer vonseiten des Sozialministeriums für die berechtigten Personenkreise festgelegt wer­den.

Summa summarum möchte ich anführen, dass dieses Basiskonto eine wichtige, eine richtige Maßnahme im Bereich des Konsumentenschutzes ist. Mit der Umsetzung die­ser EU-Richtlinie wurden und werden auch die angesprochenen Hindernisse und Be­nachteiligungen ausgeräumt, weshalb ich diesem Gesetz sehr, sehr gerne zustimme und es begrüße. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

19.20.27

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1059 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Banko­mat-Gebühren.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

19.21.2420. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien, 93 Hv 28/16t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (1114 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Mir liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1114 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für Strafsachen Wien, 93 Hv 28/16t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111


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