Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 177

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ne Gebühr für eine Bankomatkartenbehebung eingeführt werden. Das lehne ich ganz ent­schieden ab.

Betroffen von diesem Basiskonto sind zirka 150 000 Menschen in Österreich – und ich halte es da mit Herrn Kollegen Wurm: 150 000 Österreicherinnen und Österreicher –, und jetzt sollen noch einmal so viele dazukommen, die bisher kein Konto hatten, weil sie überschuldet waren, kein Einkommen oder keinen Wohnsitz hatten.

Auf eine Sache, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss man in Zukunft schon achten, was die Kosten für die Kontoführung betrifft: Laut diesem Gesetzentwurf sind die Kosten für ein Basiskonto mit maximal 80 € jährlich begrenzt. Besonders bedürfti­gen Menschen werden höchstens 40 € pro Jahr verrechnet werden. Für mich stellt sich die Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wer entscheidet, wer besonders bedürftig ist? Wer zahlt 80 €, und wer zahlt 40 €? – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abge­ordneten der FPÖ.)

19.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


19.15.51

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Zum Entschließungsantrag des Abgeordneten Wurm von der Frei­heitlichen Partei muss ich gleich eingangs sagen: Diesem Antrag können wir in dieser Form nicht zustimmen, da in diesem Antrag ein Verbot im Konsumentenschutzgesetz gefordert wird.

Man muss schon festhalten: In diesem Gesetz kann der Konsumentenschutzminister nichts verbieten, denn über dieses bestimmt der Justizminister, und so muss man sich grundsätzlich die Frage stellen, ob dieser Entschließungsantrag absichtlich oder nicht absichtlich schon so gestellt wurde, dass man nicht zustimmen kann, da der Minister nicht ins Ressort des Justizministers einwirken kann.

Was ich auch entschieden zurückweisen möchte, ist der Vorwurf der Untätigkeit. Der Antrag kommt eindeutig zu spät, denn aktuell wird im Sozialministerium bereits intensiv geprüft, ob es gesetzliche Möglichkeiten geben wird, um eine solche Gebühr zu verhin­dern, die dann aber auch europa- und verfassungsrechtlich gedeckt sein müssen. Wie gesagt: Die Arbeiten sind im Sozialministerium bereits intensiv am Laufen.

Vielleicht noch zur aktuellen Rechtslage in diesem Bereich ohne ein solches Verbot: Momentan ist die Situation so, dass bei Neuverträgen eine Bankomatgebühr eingeführt werden kann. Die Vorschläge, die bereits in den Medien kursieren, sind aber in vielen Bereichen, denke ich, rechtswidrig, und ich bin davon überzeugt, dass die Konsumen­tenschutzorganisationen das in Zukunft intensiv im Auge behalten werden.

Bei den laufenden Altverträgen ist es etwas kritischer. Da ist die Einführung einer neu­en Gebühr bei Behebungen mit Bankomatkarte nur im Wege der ausdrücklichen Zu­stimmung des Verbrauchers und damit letztendlich im Wege einer Änderungskündi­gung zulässig. Wie gesagt, es gibt bereits intensive Arbeiten im Bereich des Sozialmi­nisteriums.

Es wurde im Bereich des Basiskontos schon vielfach auf die Eckpunkte eingegangen. 30 Millionen Menschen innerhalb der Europäischen Union sind betroffen, 150 000 Men­schen – ich möchte wirklich von Menschen sprechen – sind auch in Österreich betrof­fen. Wir reden von Obdachlosen, wir reden von Menschen ohne Einkommen, wir reden von Menschen, die überschuldet sind.

All diese Menschen haben bis jetzt insofern einen erheblichen Nachteil, als sie für ihr tägliches Leben Bareinzahlungen machen müssen, und diese Bareinzahlungen sind nun einmal teurer als der bargeldlose Zahlungsverkehr. Das heißt, dass gerade sozial schwä-


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