Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 176

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Zum Antrag betreffend Preisgestaltung/Preiserhöhung muss ich schon noch dazusa­gen, dass es, wie ich glaube, nicht dem Sinn und Zweck des Konsumentenschutzge­setzes entspricht, unter dem Deckmantel des Konsumentenschutzes Preisgestaltung zu betreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


19.10.56

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Beim Verbraucherzahlungskontogesetz stellt das Basiskonto für alle das Herzstück dar. Da ich voraussichtlich die vorletzte Rednerin bin, möchte ich noch einmal die Informationen zum Basiskonto zusammenfassen.

Handyvertrag, Miete, Gas und Strom – viele Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens sind ohne Bankkonto mühsam. Wer kein Bankkonto besitzt, steht vor großen, zum Teil unüberbrückbaren Hindernissen. In Österreich – und das haben wir heute schon mehr­mals gehört – sind aber 150 000 Menschen davon ausgeschlossen. Sie haben derzeit kein Bankkonto. Sie alle sind auf Bareinzahlungen angewiesen und haben sehr hohe Spesen bei diesen Einzahlungen. Laut AK fallen durchschnittlich 3 € pro Einzahlung an. Außerdem kommt auf dem Arbeitsmarkt hinzu, dass Arbeitgeberinnen und Arbeit­geber nicht bereit sind, das Gehalt auch bar auszuzahlen.

Mit dem Recht auf ein Basiskonto, das im September 2016 per EU-Richtlinie in Kraft tritt, wird nun ein wesentlicher Meilenstein im Konsumentenschutz umgesetzt, ein Ins­trument zur Emanzipation der Bankkundinnen und Bankkunden.

Was sind die Eckpunkte dieses Basiskontos? – Das sind, erstens, mehr Transparenz, zweitens, das Recht auf ein Konto für alle, die über einen regelmäßigen Aufenthalt in der EU verfügen, unabhängig vom Wohnort und von der Staatsangehörigkeit und, drit­tens, der möglichst friktionsfreie Wechsel der Bank.

Der wesentliche Unterschied zu einem sogenannten normalen Zahlungskonto ist, dass es keinen Überziehungsrahmen gibt. Das heißt, eine Überziehung ist nicht möglich, und daher ist es auch für Menschen mit Schulden geeignet. Ausgestattet ist dieses Konto aber mit Bankomatkarte, Onlinebanking und mit der Möglichkeit, Daueraufträge und Last­schriften zu tätigen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Basiskonto ein Quantensprung im Kon­sumentenschutz ist, da nun alle Bürgerinnen und Bürger am sozialen und wirtschaftli­chen Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können.

Sehr geehrter Herr Minister Stöger, es freut mich sehr, dass Sie gegen die Bankomat­gebühren sind. Ich werde diesen Vorstoß selbstverständlich unterstützen, denn ich fin­de es äußerst konsumentenfeindlich, dass solche Bankomatgebühren, wenn es schon hohe Bankgebühren gibt, dann auch noch erfunden werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


19.14.17

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verbraucherzahlungs­kontogesetz bringt ein Recht auf ein Basiskonto – das haben wir heute schon oft ge­hört – und soll den Vergleich von Kontogebühren und einiges mehr, wie Bankwechsel und so weiter, erleichtern. Dafür soll jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ei-


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