Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 175

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


19.06.58

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Über 150 000 Menschen in Österreich haben kein eigenes Bankkonto (Ruf bei der FPÖ: 300 000!), und wenn man sich vor Augen führt, was man mittlerweile alles über das ei­gene Bankkonto abwickelt, dann erkennt man, dass Menschen ohne Bankkonto vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben mehr oder minder ausgeschlossen werden.

Mit dem Verbraucherzahlungskontogesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich das Recht auf ein Bankkonto mit eingeschränkten Funk­tionen wie zum Beispiel Einzahlungen, Auszahlungen, Barabhebungen, Lastschriften und Onlinezahlungen. Die Kosten dafür – es wurde bereits angesprochen – dürfen ma­ximal 80 € betragen, für besonders bedürftige Personen 40 €. Das Konto kann auch nicht überzogen werden, sodass es keinesfalls zu einer Schuldenfalle werden kann.

Manche sind jetzt der Meinung, dass ein solches Bankkonto gratis zur Verfügung ge­stellt werden sollte, aber ich gebe dabei zu bedenken, dass eine Dienstleistung etwas kostet. Wenn etwas geleistet wird, dann ist es auch etwas wert, und das muss auch ab­gegolten werden.

Eine andere Art der Dienstleistung taucht auch wieder in den Medien auf: die Banko­matbehebung. Die Dienstleistung der Bargeldbehebung wurde vom Schalter zum Auto­maten verlagert. Manche Banken scheinen die Einführung einer Behebungsgebühr zu überlegen, aber da gebe ich zu bedenken, dass auch eine solche Bankomatbehebung eine Dienstleistung darstellt, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche zur Ver­fügung steht. Auch der Betrieb eines Bankomaten kostet etwas, wobei diese Kosten allerdings oft in die Kosten für die Kontoführung miteingerechnet werden.

Wofür ich allerdings schon Verständnis habe, ist, dass Behebungsgebühren von Kun­den solcher Banken eingehoben werden, die selbst kein Bankomatennetz zur Verfü­gung stellen oder keine Bankfilialen betreiben, sondern nur im Internet vorhanden sind. Da eine Gebühr zu verlangen ist für mich sehr verständlich, weil die Struktur, die an­dere erhalten, sonst nur ausgenützt und nur Vorteile daraus gezogen würden.

Wenn es aber um die Kosten von Bankomatbehebungen geht, ist ein zweiter Punkt in diesem Gesetz interessant, nämlich die bessere Vergleichbarkeit von Bankdienstleis­tungen wie zum Beispiel Bankomatbehebungen. Das Ziel dieser Bestimmung ist es, dass transparent gemacht werden muss, wie viel ein Konto kostet und, vor allem, wel­che Leistungen angeboten werden, um einen Vergleich mit anderen Anbietern zu er­möglichen.

Künftig müssen Banken also nach standardisierten Kriterien die Kosten für den Kunden veröffentlichen, und dann wird es einem mündigen Konsumenten möglich sein, die Kos­ten für sein Bankkonto mit den Kosten eines anderen Anbieters zu vergleichen und die für ihn besten Konditionen zu finden. In anderen Bereichen funktioniert das schon sehr gut, und ich bin mir auch sicher, dass diese Maßnahme den Konsumenten stärkt und ihm mittelfristig hilft, Kosten zu sparen, indem er das für ihn passende Angebot aus­wählen kann. Es schafft auch ausreichend Wettbewerb, der es nicht notwendig macht, wieder ein Gesetz zu verabschieden, das in einem bestimmten Punkt in die Preisge­staltung von Unternehmen eingreift.

Um die Sache mit den Bankomatgebühren zu klären, wird Finanzminister Schelling am Montag ein Gespräch mit den Banken führen – ein Gespräch führen und nicht telefo­nieren.

 


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