Abs. 1 und 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Fekter: Das hat er gar nicht verdient, der Zinggl! – Abg. Auer: Das hast du nicht zu bewerten!)
Dritte Lesung: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1470/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1081 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir nun zur Abstimmung.
Da dieser Entwurf gemäß § 82 Abs. 2 Z 1 und 2 der Geschäftsordnung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates beschlossen werden kann, stelle ich dies eindeutig fest.
Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1667/A(E) bis 1679/A(E) eingebracht wurden.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.24 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.24 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |