stehende Personen (2016) liegt. Für entsprechend viele Notstandshilfebezieher_innen ergibt sich dadurch auch ein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung als sogenannte „Aufstocker“.
Gerade im Hinblick auf Diskussionen über Reformen bzw. Weiterentwicklung im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung muss auch die Wechselbeziehung von Mindestsicherung und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, insbesondere die Notstandshilfe genauer betrachtet werden. Der Rechnungshof untersucht dies in seinem Bericht „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ (Reihe Bund 2014/9) , zeigt darin Ähnlichkeiten dieser beiden Leistungen auf und hält diesbezüglich fest:
„Der RH verkannte nicht die systembedingt unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Ziele und die sich daraus ergebenden Leistungsunterschiede der Mindestsicherung und der Notstandshilfe. Dessen ungeachtet hielt er es für zweckmäßig, insbesondere im Falle längerer Bezugszeiträume eine Harmonisierung beider Systeme zu erwägen. Der RH empfahl daher … auf eine Harmonisierung bzw. Über-führung in ein einziges Versorgungssystem für jene Fälle, in denen längere Notstandshilfe– bzw. Mindestsicherungsbezugsdauern vorlagen, hinzuwirken.“
Die Umsetzung dieser Forderung würde auch den Abbau einer wesentlichen Doppelstruktur führen. Denn wie der Bericht des Rechnungshofes auch verdeutlicht, erhält ein großer Teil der Mindestsicherungsbezieher_innen die Mindestsicherung als eine Teilleistung und nicht als Vollleistung, d.h. die Mindestsicherung wird nur teilweise ausbezahlt, wenn ein anderer Sozialtransfer (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt. Eine vom Rechnungshof geforderte Zusammenführung der Notstandshilfe mit der Mindestsicherung bei langer Bezugsdauer würde diese Problematik aufheben.
Gerade der Übergang von Notstandshilfebezug in den Bezug der Mindestsicherung könnte einen zusätzlichen Anreiz darstellen, aufgrund eines weiter sinkenden Reservationslohnes eher eine Beschäftigung anzunehmen und damit zu Dauer der Arbeitslosigkeit zu verringern und langfristige Folgen zu verhindern und eine stabile Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die nicht unterbrochene Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und darauffolgender Notstandshilfe auf zwei Jahre begrenzt wird und damit die Notstandshilfe langfristig von der Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgegrenzt wird.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
14.36
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Budgetrahmen gehören auch die Einnahmen, und zur Einnahmenseite möchte ich auch sprechen. Wer bringt die Steuerleistung, wer erarbeitet den Wohlstand in unserem Land? – Träger des Wohlstandes, der
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