Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 172

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stehende Personen (2016) liegt. Für entsprechend viele Notstandshilfebezieher_innen ergibt sich dadurch auch ein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung als so­genannte „Aufstocker“.

Gerade im Hinblick auf Diskussionen über Reformen bzw. Weiterentwicklung im Be­reich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung muss auch die Wechselbeziehung von Mindestsicherung und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, insbesondere die Notstandshilfe genauer betrachtet werden. Der Rechnungshof untersucht dies in sei­nem Bericht „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ (Reihe Bund 2014/9) , zeigt darin Ähnlichkeiten dieser beiden Leistungen auf und hält diesbezüglich fest:

„Der RH verkannte nicht die systembedingt unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzun­gen und Ziele und die sich daraus ergebenden Leistungsunterschiede der Mindestsi­cherung und der Notstandshilfe. Dessen ungeachtet hielt er es für zweckmäßig, ins­besondere im Falle längerer Bezugszeiträume eine Harmonisierung beider Systeme zu erwägen. Der RH empfahl daher … auf eine Harmonisierung bzw. Über-führung in ein einziges Versorgungssystem für jene Fälle, in denen längere Notstandshilfe– bzw. Min­destsicherungsbezugsdauern vorlagen, hinzuwirken.“

Die Umsetzung dieser Forderung würde auch den Abbau einer wesentlichen Doppel­struktur führen. Denn wie der Bericht des Rechnungshofes auch verdeutlicht, erhält ein großer Teil der Mindestsicherungsbezieher_innen die Mindestsicherung als eine Teilleis­tung und nicht als Vollleistung, d.h. die Mindestsicherung wird nur teilweise ausbezahlt, wenn ein anderer Sozialtransfer (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt. Eine vom Rechnungshof geforderte Zusammenführung der Notstandshilfe mit der Mindestsicherung bei langer Bezugsdauer würde diese Problema­tik aufheben.

Gerade der Übergang von Notstandshilfebezug in den Bezug der Mindestsicherung könn­te einen zusätzlichen Anreiz darstellen, aufgrund eines weiter sinkenden Reservations­lohnes eher eine Beschäftigung anzunehmen und damit zu Dauer der Arbeitslosigkeit zu verringern und langfristige Folgen zu verhindern und eine stabile Arbeitsmarktinte­gration zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die nicht unter­brochene Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und darauffolgender Notstandshilfe auf zwei Jahre begrenzt wird und damit die Notstandshilfe langfristig von der Bedarfs­orientierte Mindestsicherung abgegrenzt wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


14.36.09

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Budgetrahmen gehören auch die Einnah­men, und zur Einnahmenseite möchte ich auch sprechen. Wer bringt die Steuerleis­tung, wer erarbeitet den Wohlstand in unserem Land? – Träger des Wohlstandes, der


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