Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 207

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Nicht vergessen möchte ich bei dieser Gelegenheit den ehemaligen Bundesminister Hundstorfer, mit dem ich bei den Koalitionsverhandlungen dieses Thema, den erwei­terten Versicherungsschutz, letztlich fixieren konnte. Ich möchte daher auch ihm Aner­kennung aussprechen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft ist den Folgen des Klimawandels ausge­liefert, das ist bekannt. Seit Jahren nimmt die globale Durchschnittstemperatur zu, Tendenz steigend. Die Folgen für die Landwirtschaft sind unter anderem hohe Hitze­belastung für Pflanzen, speziell in Kombination mit Trockenheit, Anstieg der Nieder­schlagsintensität bei Gewittern und damit einhergehend entsprechend massive Ero­sionen, Verlagerung des Niederschlags von der Vegetationsperiode in den Winter, da­durch Sommertrockenheit und Hitzebelastung, stark reduzierter Bodenwassergehalt, speziell in der zweiten Sommerhälfte.

Daher ist es wichtig, den Bäuerinnen und Bauern eine Versicherung anbieten zu kön­nen, um mögliche Schäden abzufedern, eine Versicherung, die sie sich auch leisten können. Daher ein Danke an den Bund und an die Bundesländer, dass es möglich ist, diese Versicherung entsprechend auszuweiten.

Es gäbe hier aber auch noch einige andere wichtige Punkte. Es ist schade, dass man aufgrund wasserrechtlicher Vorschriften in einem Bundesland Schwierigkeiten bereitet, Wasserspeicher vorzusehen – damit könnte man an Frosttagen eine deutliche Hilfe­stellung geben. Was für den Tourismus in den Wintersportorten selbstverständlich ist, nämlich Wasserspeicher zu errichten, müsste auch für unsere Obstkulturen möglich sein, nämlich an niederschlagsintensiven Tagen Wasser aufzufangen, um es später ver­wenden zu können. Letztlich wäre dieses Wasser ja nur geliehen und ginge ja dann wieder zurück an den Bodenhaushalt. Ich verstehe nicht, dass es diesbezüglich Schwie­rigkeiten gibt.

Natürlich, meine Damen und Herren, muss klargestellt sein, dass der Eigenanreiz, sich zu versichern, wichtig ist, dass es im Schadensfall notwendig ist, klar zu trennen: Für versicherbare Schäden ist die Versicherung zuständig, und nur bei entsprechenden Schäden ist zusätzlich Hilfe notwendig – wie in diesen Tagen etwa in der Steiermark, wo ein Super-gau stattgefunden hat. Die Auswirkungen sind derart dramatisch, dass es für viele Bauern um die Existenz geht.

Bei einem solchen Ausmaß an Schäden ist es notwendig, meine Damen und Herren, zusätzliche Hilfe zu gewähren. Ein derartiges Schadensausmaß, wie es dort sichtbar wurde, erfordert Solidarität und ein rasches Handeln der Politik.

Daher bringe ich den folgenden Abänderungsantrag zum Katastrophenfondsgesetz ein, mit dem wir sicherstellen, dass den Bäuerinnen und Bauern rasch geholfen werden kann:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden (1106 d.B.), in der Fas­sung des Ausschussberichtes (1140 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1106 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophen­fondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Nach Art. 1 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. In § 3 Z 4 wird folgende lit. n angefügt:

 


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