Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 208

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„n) zur Deckung außerordentlicher Erfordernisse, die dem Bund durch finanzielle Hilfe zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen auf Grund von Frost im Jahr 2016 entstehen, in der Höhe von bis zu 50 Millionen Euro als Hälfteanteil der Gesamtentschädigung. Dabei ist ein gleich hoher Betrag der betrof­fenen Länder vorzusehen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundeskanzler in einer Richtlinie die Höhe der Vergütung sowie die Abwicklung festzulegen.““

Begründung

Durch Frost bzw. widrige Witterungsverhältnisse entstanden an zahlreichen landwirt­schaftlichen Kulturen im April 2016 enorme Schäden. Angesichts der außergewöhnlich hohen Schäden soll den Landwirten, insbesondere zur Existenzsicherung, eine einma­lige Hilfe für die erlittenen Frostschäden unter Berücksichtigung der Versicherbarkeit gewährt werden. Die Maximalhöhe von 50 Mio. € ist unter Einrechnung der allenfalls seitens der Europäischen Union dafür vorgesehenen Mittel zu sehen.

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen, die Sie hier zustimmen, und möchte es nicht verabsäumen, auch der entsprechenden agrarpolitischen Vertretung und der Standesvertretung, vor allem aber den fachlichen Experten der Präsidenten­konferenz, an der Spitze Herrn Präsidenten Schultes, besonderen Dank auszusprechen.

Die Erhebung wird schwierig genug sein. Wichtig ist aber nicht, was schwierig ist, wichtig war und ist, wie wir den Bäuerinnen und Bauern Hoffnung geben. Mit diesem Gesetz und der Abänderung sowie der Sicherung der zusätzlichen Mittel aus dem Ka­tastrophenfonds können diese bäuerlichen Familienbetriebe, glaube ich, wieder an Ös­terreich glauben. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Brunner.)

16.37


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausführlich und ordnungsgemäß eingebracht, steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


16.37.42

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schellhorn hat gesagt, das ist keine Versicherung, sondern eine Förderung. Das Gegenteil ist natürlich wahr. Es ist ein solidarisches System, wie Ver­sicherungen halt immer ein solidarisches System sind. Das heißt, eine Gruppe zahlt gemeinsam in einen Topf ein, und wenn Schäden entstehen, wird aus diesem Topf der Schaden, der dem Einzelnen entstanden ist, beglichen. Jemand, der keinen Schaden hat, bekommt zwar kein Geld, kann sich allerdings darüber freuen, dass er keinen Schaden gehabt hat. Das sind ja die Grundprinzipien von solidarischen Systemen.

Das, was auch zum Tragen kommt, ist natürlich eine Art Überlaufsystem. Das heißt, unter normalen Umständen sollten sich solche solidarische Systeme immer selbst tra­gen, aber bei besonderen Ereignissen, wie zum Beispiel, wenn die Arbeitslosigkeit be­sonders hoch ist, wird die Allgemeinheit zur Mitfinanzierung herangezogen.

Genauso ist das aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse von Ende April. Dieser Topf, den wir ja erst schaffen, wäre jedenfalls zu klein gewesen. Und dann ist es halt


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