Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 234

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Jetzt geht es natürlich nur um die IDA-17-Aufstockung, darüber hinaus wird es aber für die nächsten neun Jahre in Summe etwa 18 Millionen € pro Jahr zusätzlich geben, was ich für richtig und wichtig halte, was aus Rücklagenauflösungen finanziert werden wird. Ich denke, alles, was hilft, den Menschen in diesen Ländern – vor allem Syrien, Afgha­nistan, Somalia, Sudan, Südsudan, Kongo, Myanmar, Irak und Eritrea, das sind die Ziel­länder dieser speziellen Aufstockung – eine Lebensperspektive und bessere Lebens­bedingungen zu geben, macht auf jeden Fall Sinn, nicht nur aufgrund der Überlegung, dass sie dann nicht migrieren müssen, aber natürlich auch deswegen.

Zum anderen Tagesordnungspunkt, zum Investitionsschutzabkommen mit Kirgisien: Die­ses Abkommen folgt ja einem der Musterabkommen, die wir zu dieser Frage haben. Ich habe es im Ausschuss schon gesagt: Eine wirklich kohärente Entwicklungspolitik, das heißt, eine Entwicklungspolitik, die nicht nur Entwicklungshilfegelder zur Verfügung stellt, sondern im Finanzausschuss, im Wirtschaftsausschuss, im Landwirtschaftsaus­schuss, im Wissenschaftsausschuss – mehr oder weniger in allen Ausschüssen dieses Hauses – stattfindet, hilft Ländern des globalen Südens wesentlich mehr und wesent­lich effizienter, eine wirkliche Chance auf nachhaltige Entwicklung zu haben, als das ein­zelne Förderungen tun. Dazu gehören zum Beispiel auch Doppelbesteuerungsabkom­men, Handelsabkommen oder eben Investitionsschutzabkommen wie dieses.

Der Herr Minister hat mir im Ausschuss gesagt, dass das Musterabkommen eine Um­welt- und eine Arbeitsklausel hat. – Ja, die hat es in der Tat!

Artikel 4, „Investitionen und Umwelt“: „Die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Umweltrechts anzure­gen.“ – Ein Zweizeiler.

Artikel 5, „Investitionen und Arbeit“: Die „Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Arbeitnehmerschutz­rechts anzuregen“. – Ja, schon, aber das sind ja nicht wirklich starke Klauseln, die Län­dern dabei helfen, zum Beispiel ihre Umwelt zu schützen oder auch ihre Arbeitsschutz­standards nicht durch Investoren, die Druck machen, nach unten nivellieren zu lassen; und wir kennen diesen Druck, der mit Investitionsüberlegungen oft einhergeht.

Was ich sagen will, ist: Ich denke, es ist nicht statthaft, solche Musterübereinkommen zu haben, und hoffe sehr, dass wir es bald angehen, diese Musterübereinkommen – zum Beispiel auch was Doppelbesteuerungsabkommen betrifft – zu überarbeiten und gerade im Lichte der Agenda 2030, der Sustainable Development Goals – wir haben den UNO-Generalsekretär vor ein paar Wochen hier dazu gehört –, so umzusetzen, dass sie zu einer kohärenten Entwicklungspolitik für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der betroffenen Menschen beitragen. Natürlich sollen sie unsere Investitionen schüt­zen, keine Frage, aber zu fairen Bedingungen und auf Augenhöhe. – Danke sehr. (Bei­fall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)

18.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Sou­schill. – Bitte.

 


18.09.04

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zusammenarbeit auf Augenhöhe war das gu­te Stichwort meiner Vorrednerin, und darum geht es ja auch in beiden Punkten. Nur weil es sich um ein Musterabkommen handelt, heißt das ja noch lange nicht, dass es auch tatsächlich nachhaltig, fair, sozial gerecht ist; da stimme ich mit meiner Vorredne­rin vollkommen überein.

Beim zweiten Tagesordnungspunkt geht es um Entwicklungszusammenarbeit. Es gibt nicht nur die bilaterale Ebene, es gibt auch die wichtige multinationale und multilaterale


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