Jetzt geht es natürlich nur um die IDA-17-Aufstockung, darüber hinaus wird es aber für die nächsten neun Jahre in Summe etwa 18 Millionen € pro Jahr zusätzlich geben, was ich für richtig und wichtig halte, was aus Rücklagenauflösungen finanziert werden wird. Ich denke, alles, was hilft, den Menschen in diesen Ländern – vor allem Syrien, Afghanistan, Somalia, Sudan, Südsudan, Kongo, Myanmar, Irak und Eritrea, das sind die Zielländer dieser speziellen Aufstockung – eine Lebensperspektive und bessere Lebensbedingungen zu geben, macht auf jeden Fall Sinn, nicht nur aufgrund der Überlegung, dass sie dann nicht migrieren müssen, aber natürlich auch deswegen.
Zum anderen Tagesordnungspunkt, zum Investitionsschutzabkommen mit Kirgisien: Dieses Abkommen folgt ja einem der Musterabkommen, die wir zu dieser Frage haben. Ich habe es im Ausschuss schon gesagt: Eine wirklich kohärente Entwicklungspolitik, das heißt, eine Entwicklungspolitik, die nicht nur Entwicklungshilfegelder zur Verfügung stellt, sondern im Finanzausschuss, im Wirtschaftsausschuss, im Landwirtschaftsausschuss, im Wissenschaftsausschuss – mehr oder weniger in allen Ausschüssen dieses Hauses – stattfindet, hilft Ländern des globalen Südens wesentlich mehr und wesentlich effizienter, eine wirkliche Chance auf nachhaltige Entwicklung zu haben, als das einzelne Förderungen tun. Dazu gehören zum Beispiel auch Doppelbesteuerungsabkommen, Handelsabkommen oder eben Investitionsschutzabkommen wie dieses.
Der Herr Minister hat mir im Ausschuss gesagt, dass das Musterabkommen eine Umwelt- und eine Arbeitsklausel hat. – Ja, die hat es in der Tat!
Artikel 4, „Investitionen und Umwelt“: „Die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Umweltrechts anzuregen.“ – Ein Zweizeiler.
Artikel 5, „Investitionen und Arbeit“: Die „Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Arbeitnehmerschutzrechts anzuregen“. – Ja, schon, aber das sind ja nicht wirklich starke Klauseln, die Ländern dabei helfen, zum Beispiel ihre Umwelt zu schützen oder auch ihre Arbeitsschutzstandards nicht durch Investoren, die Druck machen, nach unten nivellieren zu lassen; und wir kennen diesen Druck, der mit Investitionsüberlegungen oft einhergeht.
Was ich sagen will, ist: Ich denke, es ist nicht statthaft, solche Musterübereinkommen zu haben, und hoffe sehr, dass wir es bald angehen, diese Musterübereinkommen – zum Beispiel auch was Doppelbesteuerungsabkommen betrifft – zu überarbeiten und gerade im Lichte der Agenda 2030, der Sustainable Development Goals – wir haben den UNO-Generalsekretär vor ein paar Wochen hier dazu gehört –, so umzusetzen, dass sie zu einer kohärenten Entwicklungspolitik für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der betroffenen Menschen beitragen. Natürlich sollen sie unsere Investitionen schützen, keine Frage, aber zu fairen Bedingungen und auf Augenhöhe. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)
18.08
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
18.09
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zusammenarbeit auf Augenhöhe war das gute Stichwort meiner Vorrednerin, und darum geht es ja auch in beiden Punkten. Nur weil es sich um ein Musterabkommen handelt, heißt das ja noch lange nicht, dass es auch tatsächlich nachhaltig, fair, sozial gerecht ist; da stimme ich mit meiner Vorrednerin vollkommen überein.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt geht es um Entwicklungszusammenarbeit. Es gibt nicht nur die bilaterale Ebene, es gibt auch die wichtige multinationale und multilaterale
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