Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 243

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Das ist genau das Problem, vor dem wir stehen. Das heißt, wir machen ein Gesetz, das zwar gut gemeint ist, aber in Wahrheit jene, die gut und ordentlich arbeiten, wirk­lich straft, während andere, die nicht so gut arbeiten, davonkommen.

Das Beispiel, das ich Ihnen genannt habe, ist nicht ganz an den Haaren herbeigezo­gen, Herr Bundesminister. Ein guter Bekannter von mir hat eine große Firma in Wien im Baunebengewerbe. Der hat mir erzählt, ein Kollege, auch ein großer Unternehmer in Wien, hat die erste Strafe wegen irgendetwas bekommen und hat daraufhin gesagt: Jetzt hau’ ich den Hut drauf, ich gehe in die Slowakei, dort können sie mich alle gern haben, denn dort sind die Strafen gar nicht mehr einbringbar, da wechsle ich die Ad­resse und mache das, das und das. – Und er hat die Arbeitnehmer, die er in Österreich hatte, entlassen.

Das heißt, man schafft es mit einer Überbürokratie – und das machen Sie hier – noch zusätzlich, dass die Arbeitslosigkeit in dem Bereich steigt.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, man muss sich auch überlegen, dass man vielleicht Un­ternehmen, die nur Stammpersonal haben, einmal von jenen trennt, die permanent nur mit Subfirmen, mit entsendeten Arbeitnehmern aus den anderen europäischen Län­dern arbeiten. Denn: 138 000 entsendete Arbeitnehmer im Jahr 2015 sollten uns allen zu denken geben! Das kann der heimische Arbeitsmarkt so nicht mehr verkraften. Da gehört der Hebel angesetzt. Herr Bundesminister, da sind Sie auch gefordert, das auf europäischer Ebene endlich einmal neu zu verhandeln. So kann es nicht funktionieren, und so wird sich der österreichische Arbeitsmarkt auch nicht erholen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


18.40.02

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden heute noch hören, dass das, was heute zur Beschlussfassung vorliegt, zu scharf ist, und wir haben jetzt gehört, dass es der FPÖ zu wenig scharf ist. Die FPÖ glaubt, diese Gesetzesänderung wird nicht jenen Nutzen bringen, den sie sich erwartet. Wir werden heute vom Kollegen Loacker wahrscheinlich auch noch hören, dass er dieses neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz als viel zu scharf empfindet, weil es den österreichischen Arbeitsmarkt abschottet.

Ich sage Ihnen, wir stehen heute vor der Situation – und das ist ja nichts Neues –: Wenn die Wirtschaft in Europa schwächelt, wenn die Wirtschaft in Europa nicht wächst, dann sind wir vor allem in Österreich mit einem schärferen Wettbewerb konfrontiert. Die Folgen sind Ihnen bekannt: Unterentlohnung, Lohn- und Sozialdumping. Gerade die­se Gesetzesvorlage schöpft alle Möglichkeiten aus, die EU-Verträglichkeit EU-konform bis an die Grenzen der Rechtskonformität entsprechend auszunützen. Das beschlie­ßen wir heute.

Wenn es darum geht, das auch in der Praxis umzusetzen, dann wird dieses Gesetz ein­deutig regeln, dass alle Arbeitnehmer in Österreich für die erbrachte Arbeitsleistung je­nes Entgelt erhalten, das in dem zuständigen Kollektivvertrag festgelegt ist. Es wird auch die Vollziehung von grenzüberschreitenden Entsendungen und die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in diesem Zusammenhang eindeutig verbessern.

Ich darf auch korrigieren: Im Jahr 2015 waren es 133 680 Entsendungen. Gerade des­halb ist für dieses Gesetz auch die Zusammenarbeit aller Kontrollbehörden sehr wich­tig.

Sie haben recht, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, gerade im Bereich Bau müssen wir den Fokus wesentlich stärker in Richtung Lohn- und Sozialdumping lenken, das


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