Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 314

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Im Sinne des Umweltschutzes kann ich Sie nur bitten, auch hier im Plenum diesem gemeinsamen Antrag Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.46


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


22.46.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht vorneweg: Es ist der einzige Antrag aus dem Umwelt­ausschuss, der es ins Plenum geschafft hat, und ich möchte das große Bedauern da­rüber aussprechen.

Wir haben ganz ausgezeichnete, interessante Anträge, zum Beispiel zu Klimaschutz­paketen von der Kollegin Brunner, aber auch andere Anträge, die aus meiner Sicht so weit abstimmungsbereit waren. Dann hätten wir über diese Anträge auch debattieren können. Man kann dafür oder dagegen sein. Es hat nur dieser Antrag vom Kollegen Hofer sozusagen den Weg gefunden, heute noch zum Schluss behandelt zu werden.

Ich möchte dazusagen, Kollege Höfinger, dass gerade diese gemeinsame Entschlie­ßung, die wir zusammengebracht haben, ja auf meine Initiative zurückgeht. Ich habe mich ja darum bemüht, dass wir etwas halbwegs Aktuelles zustande bringen. Warum? Weil das Ziel dieses Antrags, das ja absolut in Ordnung ist, nämlich das Verbot der Maissorte MON 1507, schon erfüllt war, und das habe ich im Ausschuss auch zeigen können.

Das heißt, Österreich hat an die Kommission beziehungsweise an den Konzern, in dem Fall an Pioneer, gemeldet und hat auch von der Kommission – da gibt es diese Liste, die habe ich vorgelegt – bereits die Zustimmung. Das heißt, wir dürfen es – unter Anführungszeichen – „verbieten“.

Ich bin trotzdem dankbar für diesen Antrag, denn wir haben es wieder einmal ge­schafft – und das ist durchaus ein positives Signal –, uns aus dem Parlament einstim­mig dafür auszusprechen, und das ist die Ausschussentschließung:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Fall einer Zulassung von GVO-Pflanzen durch die Europäische Kommission alle gemäß Gentechnikgesetz und Gentechnikanbauver­bots-Rahmengesetz notwendigen Maßnahmen zu setzen, um den Anbau in Österreich hintanzuhalten.“ – Also, das ist gut so, wir haben das bekräftigt, es ist wichtig.

Aber, Kollege Höfinger, wenn du hier sagst, das hat alles nichts mit TTIP und CETA zu tun, dann kann ich dir nicht zustimmen. Warum? Wir haben zwar keinen Gentechnikan­bau, aber wir haben Gentechnikfuttermittel. Die müssen gekennzeichnet werden, selbst­verständlich, in Österreich, in der Europäischen Union. (Abg. Höfinger: … Antrag!) – Ja, ja.

Aber ich sage, der Antrag vom Kollegen Hofer bezieht sich nicht nur auf den Anbau, sondern auch auf den Import von Genmais. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Antrag weiterhin auch für sinnvoll halten, auch wenn er nicht umsetzbar ist angesichts der legistischen Möglichkeiten oder Nichtmöglichkeiten, die wir haben.

Ein Importverbot lässt sich so nicht umsetzen. Aber wir können eines machen – und diesen Antrag möchte ich jetzt einbringen –: Wir können bezüglich gentechnisch verän­derter Futtermittel sehr wohl Maßnahmen ergreifen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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