24. Februar 2014 zum ersten Mal eingebracht wurde und eigentlich schon etwas in die Jahre gekommen ist, denn die aktuelle Entwicklung hat diesen Inhalt bereits überholt.
Bereits vor sechs Jahren, 2010, hat sich Österreich im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes als GVO-frei im Anbau erklärt. Mit Zweidrittelmehrheit haben wir auch das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz beschlossen, das dann in Aktion tritt, wenn ein Konzern GVO-Produkte in Österreich anbauen möchte, nämlich ein zweistufiges Verfahren. Bis dato funktioniert das ausgezeichnet.
Ich bekenne mich auch zu dem einhellig gefassten Entschließungsantrag aller sechs Parteien im Umweltausschuss. Ich möchte noch erwähnen, dass es Ziel der SPÖ ist, nicht nur GVO-frei im Anbau, sondern auch GVO-frei in der Futtermittelverwendung zu sein. Es besteht die Problematik, dass Lebensmittel, die nach Österreich importiert werden, nicht auf GVO-Freiheit überprüft werden können. Das ist auch teilweise ein Problem im Zuge der Verhandlungen über TTIP, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.
Wir haben ebenso wie die übrigen Staaten der Europäischen Union das Bio-Gütesiegel, das wirklich ganz toll die Qualität der österreichischen Nahrungs- und Lebensmittel ausweist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
23.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
23.21
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Gentechnik und vor allem der Einsatz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist in Österreich sehr umstritten. Ohne Zulassung darf daher in Österreich und auch in der gesamten EU kein gentechnisch veränderter Organismus bei der Landwirtschafts- und Lebensmittelproduktion verwendet werden. Das schließt auch jedes veränderte Saatgut für landwirtschaftliche Nutzpflanzen, auch für Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden, ein.
Auf EU-Ebene gibt es bereits einige zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen. In Österreich sind bisher allerdings noch keine dieser veränderten Produkte oder Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut worden. Es hat auch keinen Testanbau für wissenschaftliche Zwecke außerhalb der geschlossenen Bereiche gegeben. Bei uns herrscht ein Anbauverbot für diese gentechnisch veränderten Pflanzen. Auch wenn sie in der EU eine Anbauzulassung haben, besteht in Österreich Anbauverbot. Es werden laufend neue Anträge bei der EU-Kommission eingebracht, die eine Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten zum Ziel haben. Auch wenn diese von der EU zugelassen sind, können wir in Österreich dennoch ein Anbauverbot verhängen.
Ein konkreter Anlassfall, um die Thematik wieder genauer zu verfolgen, waren die Zulassung der Maissorte 1507 auf EU-Ebene und deren Folgen für Österreich. Wir haben jetzt im Umweltausschuss einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, der zum Ziel hat, die Gentechnikfreiheit auf unseren Feldern zu gewährleisten. Nicht nur auf Mais begrenzt, sondern auch auf alle zukünftig zugelassenen Produkte erweitert wird die Gentechnikfreiheit in Österreich sichergestellt. Mich freut diese Geschlossenheit bei dieser Thematik sehr, und ich denke, dass in Sachen Gentechnik diese strenge Linie weiterhin beibehalten werden muss. (Beifall bei der SPÖ.)
23.23
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
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