Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 28

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Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Ich kann diese Zahlen nicht bestätigen. Es geht darum, dass es verschie­dene Untersuchungen und auch unterschiedliche Modelle gibt, wie man diese Zahlen berechnet. In einem Pensionsreport der Europäischen Kommission erzielt Österreich nach deren Berechnungsart eine Ersatzrate von 85,1 Prozent im Jahr 2013. Darin wird für das Jahr 2053 – also 40 Jahre später – mit einer Nettoersatzrate von 86,1 Prozent gerechnet. Wenn Sie sich die Geschichte ansehen, werden Sie feststellen, dass wir dieses Pensionssystem seit 1957 haben und dass es sich immer positiv für die Men­schen entwickelt hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 6. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Dietrich. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Herr Minister! In Österreich haben wir ein System, in dem es Personen gibt, die, obwohl sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, zum Beispiel als Friseurin oder als Verkäuferin, am Ende des Tages eine sehr niedrige Pension haben, oft gerade knapp über dem Richtsatz für die Ausgleichszulage. Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die sehr wenig in das Sozialsystem eingebracht haben, die aber mit dieser geringen Eigen­leistung dank der Ausgleichszulage doch zu einer höheren Pension kommen und aufgrund dessen, dass sie Ausgleichszulagenbezieher sind, viele Vergünstigungen haben –Rundfunkgebührenbefreiung, Rezeptgebührenbefreiung und vieles andere mehr.

Am Ende des Tages haben also jene, die wenig dazu beigetragen haben, in Summe vielleicht sogar mehr als jemand, der sich seine Pension selbst gezahlt hat.

Aus diesem Grund stelle ich folgende Frage:

211/M

„Haben Sie vor, das Pensionssystem im Sinne von Fairness dahin gehend zu verän­dern, dass Personen, die trotz einer jahrelangen Eigenleistung und Eigenverantwor­tung nur im niedrigen Pensionsbereich angesiedelt sind, einen Vorteil gegenüber denen haben, die nichts eingezahlt haben?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete! Erstens: Wenn jemand in das österreichische Pensions­system nichts einbezahlt, bekommt er auch keine Pension – das ist ganz wichtig. Wir haben viele Kriterien, die die Pensionshöhe regeln. Wir haben mit der Einführung des allgemeinen Pensionskontos auch sehr genau darauf geschaut, dass jeder, der ein Jahr lang einzahlt, eine Pension von 1,78 Prozent seiner Bemessungsgrundlage be­kommt. Das heißt, wir haben dieses System sehr transparent und sehr klar umgestellt. Das Problem, das Sie beschreiben, ist ein Problem der viel zu niedrigen Löhne und vor allem ein Problem von Frauen, die in die Falle von Teilzeitbeschäftigung geraten.

Auch da brauchen wir in Zukunft Maßnahmen, die Altersarmut tatsächlich verhindern. Das Instrument, das Altersarmut derzeit verhindert, ist die Ausgleichszulage. Wir haben im Zuge des Pensionsgipfels auch Überlegungen angestellt, die Ausgleichs­zulage für Personengruppen, die lange teilzeitbeschäftigt waren, auf 1 000 € zu erhöhen.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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