Verfassungsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewerbeordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden (1145 d.B.)
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Doris Bures: Der FPÖ-Klub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 9366/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die mutmaßliche Ermordung der Maria E. durch den Kenianer Francis N. dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Strache und Mag. Stefan beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 65/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, eine Frist bis zum 14. Juni 2016 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 5, 6 bis 8, 9 bis 12 sowie 16 und 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite