Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärdensprachdolmetscher): Herr Minister, ich möchte an die Frage meines Kollegen Huainigg anschließen. Menschen mit Behinderungen beziehungsweise chronisch kranke Menschen brauchen einen gleichberechtigten Alltag, ein gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und verschiedene Bedürfnisse und somit auch verschiedene Hilfsmittel: persönliche Assistenz, Beihilfen, GebärdensprachdolmetscherInnen et cetera, et cetera. Das Ziel ist es, dass das natürlich ermöglicht wird.
Meine Frage bezieht sich auf die Finanzierung: Gibt es einen Plan, den Inklusionsfonds voranzutreiben? Und: Wie viel Euro möchten Sie und werden Sie hineinstecken, damit diese Leistungen auch abgedeckt werden können?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, der Inklusionsfonds ist aus meiner Sicht ein durchaus spannendes Instrument, um die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund zu klären. Wir stoßen da auch an die Grenzen unseres Systems, weil wir sowohl Bund- als auch Länderverantwortung haben.
Vom Sozialministeriumservice wurden im Jahr 2015 in 1 550 Fällen Zuwendungen an Menschen mit Behinderungen gewährt. Dabei wurden rund 3 Millionen € aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen aufgewendet. Wir wollen diese Instrumente auch haben und stärken. Wir bringen von unserer Seite den Inklusionsfonds in die Artikel-15a-Vereinbarungen ein. Das ist derzeit ergebnisoffen. Aber ich würde mich freuen, wenn wir da zu einem Ergebnis kämen. Versprechen traue ich es mich nicht.
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Und danke vielmals, Herr Bundesminister Stöger.
Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich nun die Fragestunde für beendet. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 9266/J bis 9365/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1144 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Schulrechtsänderungsgesetz 2016 (1146 d.B.)
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