Ich möchte darauf zurückkommen, was Sie gesagt haben, nämlich dass Sie sich nicht als Migrantin verstehen, sondern erst durch diesen Prozess daran erinnert worden sind. Umso mehr bedaure ich es, wie klischeehaft Sie mit dem Label der Diversität in Ihr Staatssekretariat gesetzt worden sind. Ich finde es auch bedauerlich, wenn gut erzogene Leute, die hier im Hause sind, nicht einmal einen Anstandsapplaus zustande bringen, wenn sich eine neue Staatssekretärin vorstellt. Das hätte ich mir von Ihnen erwartet, denn wenn die Staatssekretärin sagt, sie verstehe sich als Österreicherin und vergesse dabei nicht ihre palästinensischen Wurzeln, dann weiß ich, dass in diesen Reihen auch Österreicherinnen und Österreicher sitzen, die sudetendeutsche, Gottscheer und Südtiroler Wurzeln haben, die sie auch nicht vergessen. Das gleiche Recht steht anderen auch zu. (Beifall bei NEOS, SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Zu Ihrer Funktion als Beamtenstaatssekretärin: Sie kommen aus Wien und kennen sich daher mit Beamtenprivilegien gut aus. Ich glaube, da gibt es Einiges, was es aufzuräumen gilt: bezahlte Mittagspausen, wenn der Feiertag auf einen Samstag fällt, kann man dafür einen Tag unter der Woche freinehmen. Es gibt ein Pensionsrecht, das ungerecht ist: Das Pensionskonto gilt im ASVG ab 1955 und für die Beamten erst ab 1976. Und wir haben ein Berufsunfähigkeitsrecht im Angestelltenbereich, das mit den Dienstunfähigkeitsregelungen im Beamtenbereich nicht vergleichbar ist. Das gehört angeglichen; solche althergebrachten Privilegien versteht die Bevölkerung nicht.
Da sehe ich ein großes Handlungsfeld für Sie, Frau Staatssekretärin, und bringe im Hinblick darauf folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rehabilitation vor Pension für Beamtinnen und Beamte
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine umfangreiche Reform der Ruhestandsversetzungen aufgrund Dienstunfähigkeit vorsieht, wobei insbesondere eine Angleichung an die Regelungen zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz angestrebt werden soll, um auch im Beamtendienstrecht den Grundsatz ,Rehabilitation vor Pension‘ umzusetzen. Ziel soll dabei auch eine schnellere Harmonisierung der Beamtenpensionssysteme mit der gesetzlichen Pensionsversicherung herbeizuführen.“
*****
Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg. (Beifall bei den NEOS.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Rehabilitation vor Pension für Beamtinnen und Beamte
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