Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 158

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und FPÖ sowie des Abg. Franz. – Abg. Walter Rosenkranz: Menschenrechte für Österreicher!)

17.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


17.12.41

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundes­minister auf der Regierungsbank! Klubobmann Strache hat es schon angesprochen, es gibt mehr Fälle als diese grausame Tat am Brunnenmarkt; so auch die Vergewaltigung einer 21-jährigen Studentin am Praterstern von drei afghanischen Asylwerbern. Auch das ist eine Tat, die natürlich aufs Schärfste zu verurteilen ist.

Herr Bundesminister! Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang Folgendes mitteilen: Diese drei Asylwerber, 16, 17 Jahre alt, sind ja bereits in Haft, sind in Wien inhaftiert. Man denkt, ein Täter, der so eine Tat verübt hat, kommt irgendwann einmal zur Ein­sicht und bereut die Tat. Nichtsdestotrotz hat einer dieser drei Vergewaltiger wenige Tage nach der Tat eine Justizwachebeamtin im Dienst in einem Aufzug in der Justizanstalt attackiert. Sie konnte sich durch Selbstverteidigung wehren, und dabei hat der Täter, der Asylwerber, blaue Flecken abbekommen. Zum Glück, muss man sagen, ist der Kollegin relativ wenig passiert, sie konnte sich gut wehren. Der Täter hatte blaue Flecken, weshalb die Jugendgerichtshilfe sich bemüßigt gefühlt hat, diese Tat, und zwar nicht die Tat des eigentlichen Täters, sondern die Verteidigungshandlung der Beamtin, anzuzeigen.

Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt. Ich hoffe, dass man, da Sie, Herr Bundesminister – wie Sie gesagt haben, und ich glaube Ihnen das auch –, der Frustration bei der Exekutive, bei Polizei und Justizwache, entgegenwirken wollen, dann doch die richtigen Entscheidungen treffen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Was natürlich auch ein bisschen verwundert hat, ist, dass dann durch die Medien gegangen ist, dass ein Komplize, einer dieser drei Asylwerber, Vergewaltigungstäter, an einer Blutkrankheit laboriert, wofür eine medizinische Behandlung vonseiten der Justiz von 24 000 € pro Monat gewährleistet wird. Ich muss Ihnen schon sagen: Das hat in meinem Posteingang zu vielen E-Mails von Bürgern geführt, die dagegen natür­lich protestieren. Eine darf ich Ihnen dann vorlesen, die mir eine Mutter geschrieben hat, denn das ist vielleicht ganz interessant.

Herr Bundesminister, Sie sind ja sehr reformwillig, das haben Sie immer angekündigt, es wäre schon lange einmal an der Zeit, die First-Class-Medizin für die Straftäter in den Justizanstalten zu beenden, in Zeiten wie diesen zu versuchen, Verhandlungen mit der Frau Gesundheitsminister aufzunehmen, um eben diese Spitzenmedizin für Straftäter eventuell hintanzuhalten und diese endlich in die Gebietskrankenkassen zu überfüh­ren. Diese Leistungen, die man in Haft teilweise erhält, sind einem Normalbürger nicht mehr zugänglich, und das löst dann natürlich diese Proteste aus. Ich denke, Nor­malbürgern, Bürgern, die ihre Arbeit leisten und brav ihre Steuern zahlen, werden solche Medikamente von den Krankenkassen meist nicht bewilligt (Beifall bei der FPÖ – Abg. Walter Rosenkranz: Das stimmt! Gerechtigkeitsfrage! Sehr wichtig!), und das löst natürlich schon sehr viel Unmut in der Bevölkerung aus.

Da schreibt mir eine Mutter:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Beim Lesen des Artikels in der „Heute“ am 18.5. konnte ich Traurigkeit und Empörung zugleich spüren. Ich pflege meinen 38-jährigen Sohn seit fünf Jahren zu Hause. Seit einem Unfall befindet sich mein Sohn im Wach­koma, macht aber dennoch Fortschritte. Mein Sohn hat 20 Jahre in das System einge­zahlt und elf Jahre bei den Wiener Linien gearbeitet. Es gibt sehr gute Therapie­mög-


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