damit es zu einer positiven Beschlussfassung kommt. Ich lade Sie dazu sehr herzlich ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.40
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Zum Mord am Brunnenmarkt: Die heutige Dringliche Anfrage befasst sich mit dem Mord durch einen mehrfach vorbestraften, illegal in Österreich aufhältigen Kenianer an einer 54-jährigen Wienerin. Auch ich bekunde meine Anteilnahme gegenüber der Familie des Opfers. Aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen aus diversen Ermittlungen ist ein deutliches Versagen sowohl der Justiz als auch weiterer Behörden abzuleiten.
Auffallend sind Parallelfälle, wie zum Beispiel der eines in Salzburg wohnhaften türkischen Staatsbürgers, der trotz mehr als 20 Vorstrafen aufgrund von Gewalt-, Suchtgift- und Eigentumsdelikten nach wie vor sein Unwesen treibt. Bereits im Dezember 2014 stellte ich eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage, in welcher ich wissen wollte, warum diesem ausländischen Straftäter bei jeder Gerichtsverhandlung Haftstrafen aus jeweiligen Vorverurteilungen unverständlicherweise und unbegründeterweise nachgesehen wurden. Diesem Wiederholungstäter wurde es dadurch ermöglicht, weiterhin Straftaten und Gewaltdelikte zu begehen. In diesem Fall wurde bis dato keine Haftstrafe vollzogen und kein Verfahren zum Entzug des Aufenthaltstitels eingeleitet.
Ähnlich der Fall eines 19-jährigen Lehrlings, welcher von einer Gruppe junger Türken vor einer Disco halb tot geprügelt und dann über eine Mauer geworfen und im schwerst verletzten Zustand seinem Schicksal überlassen wurde. Auch da kam es zu keiner Verurteilung der Täter. Das Opfer hatte die Gerichts- und Anwaltskosten zu begleichen – das ist das „Zuckerl“ dazu.
Erst unlängst wurden amtshandelnde Polizisten in Bludenz in einem Railjet der ÖBB von mehreren illegal aufhältigen und zum Teil vorbestraften Afrikanern attackiert und verletzt. Auch in diesem Fall entschied die Staatsanwaltschaft, keine Haft anzuordnen. Ich sehe darin einen Affront gegenüber der Exekutive sowie der Bevölkerung.
Diese Fälle vermitteln ausländischen Straftätern und potenziellen Straftätern einen Freibrief für ihr Treiben. Das Verhalten der Justiz, derartige Straftäter mit Samthandschuhen anzufassen, scheint System zu haben.
Herr Justizminister, machen Sie von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch und wirken Sie mit, Straftäter einem entsprechenden verhaltens- und tatbezogen erforderlichen Verfahren zuzuführen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
17.43
Präsident Karlheinz Kopf: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
17.43
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich möchte ein paar Dinge präzisieren, und zwar weil davon gesprochen wurde, was mit der Rückführung nach Kenia ist: Ja?, Nein?, Weiß nicht!, Warum nicht?, Kurz tut nichts, tut zu wenig, brauchen wir nicht!
Im konkreten Fall gilt: Es bedarf keiner Rückführung. Es bedarf keiner Rückführung, weil dieser im Jahr 2008 Zwölfjährige ein 90-tägiges Visum C gehabt hat, mit einem gültigen Reisedokument, das er bei der Botschaft vorgezeigt hat, das dort kopiert
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