Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 212

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gen, Kontrollen oder Sonstiges gegeben hätte. Diese Neuregelung leistet einen wich­tigen Beitrag in der Qualitätssicherung der Ärzteausbildung in Österreich.

Gleichzeitig wurde vom Rechnungshof aber auch kritisiert, dass es trotz gesetzlicher Regelungen in den letzten fünf Jahren keine Ausbildungskontrolle vor Ort gab. Vonseiten der Österreichischen Ärztekammer wurde den Bundesländern die fehlende Bereitschaft zur Kooperation zugeschoben. Man hat gemeint: Die Bundesländer sind schuld, sie kooperieren nicht, also wie sollen wir das eigentlich bewerkstelligen?

Durch die neue Visitationsrichtlinie, die laut dem Kammeramtsdirektor der Österreichi­schen Ärztekammer, Dr. Stärker, bereits auf gutem Wege ist – sie soll ja bis zum Sommer beschlossen werden –, soll eine einheitliche Vor-Ort-Kontrolle gewährleistet werden können. Ich bin neugierig, ob das gelingt. Diese positive Entwicklung – so sie gelingt – ist natürlich zu begrüßen.

Ein weiterer positiver Aspekt, der eine wichtige Neuerung mit sich bringt, ist die Erstel­lung eines verpflichtenden Ausbildungskonzeptes. Dieses soll ebenfalls bis zum Sommer dieses Jahres fertig sein. Laut Rechnungshof sind dabei ein qualitativ hoch­wertiges Ausbildungskonzept und die Rahmenbedingungen, die gegeben werden müssen, die wichtigsten Faktoren für eine solide und umfassende Ärzteausbildung. Das muss man schon auch einmal sagen.

Es war hoch an der Zeit – so auch der Rechnungshof in seinen Ausführungen –, ein Ausbildungskonzept verpflichtend vorzusehen, insbesondere in Anbetracht der Ergebnisse – das wurde von Kollegin Mückstein auch schon angesprochen – einer österreichweiten Evaluierung der fachärztlichen Ausbildung vom November 2015. Denn: Nur 41 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte gaben an, dass es an ihren Abteilungen, wo sie arbeiten, ein Ausbildungskonzept gibt. Nur 41 Prozent! Was heißt das? – Das heißt, dass mehr als die Hälfte der Befragten ein solches Konzept an ihrer Arbeitsstätte gar nicht vorfinden.

Wir haben bereits dem Empfinden nach einen guten Ausbildungsstandard im Ärzte­bereich. Umso mehr bin ich davon überzeugt, dass mithilfe der Neuregelungen eine weitere, noch verbesserte Ausbildungsmöglichkeit für die Ärzte und Ärztinnen da sein wird. Wesentlich ist auch, dass trotz der positiven Entwicklungen der Rechnungshof in seinem Bericht feststellen muss, dass es erheblichen Handlungsbedarf gibt, um eine qualitätsgesicherte, durchgängig einheitlich strukturierte sowie zeitlich durchgeplante Ausbildung für Ärzte und Ärztinnen zu gewährleisten.

Ich nehme nur einen Punkt heraus, der auch schon erwähnt wurde, nämlich die hohe Drop-out-Rate bei Turnusärzten. Wir bilden aus – das wurde schon von Frau Dr. Mückstein gesagt – und die jungen Ärzte und Ärztinnen gehen nach Deutschland. Man muss sich doch die Frage stellen: Warum? Wir wissen das seit Jahren. Warum werden wir nicht aktiv? Wir brauchen diese jungen qualifizierten Ärzte und Ärztinnen im eigenen Land. Das, glaube ich, sollte auch seitens der Frau Gesundheitsministerin ein erster wirklicher Turbo sein, sich da hineinzuknien und das zu bewerkstelligen.

Ich weiß, dass die Frau Gesundheitsministerin nicht die Allmacht hat, weil wir da die Krankenkassen haben, weil wir da den Hauptverband haben. Aber ich glaube, wir könnten mit diesem heutigen sogenannten Neustart auch in diesem Bereich einiges bewerkstelligen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl zu Wort. – Bitte.

 


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