Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 211

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Berichte des Rechnungshofes behandeln, deren Prüfung bereits einige Jahre zurück­liegt. Der Rechnungshof überprüfte Ende 2013 das System der Gesundheitsvorsorge in den zuständigen Ministerien, im Hauptverband und in der Gesundheit Österreich GmbH.

Einige Punkte wurden von meiner Vorrednerin bereits angesprochen. Der Prüfzeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2008 bis 2011. Ziel der Überprüfung war die Beurteilung des Ist-Standes der Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Gesundheitsvorsorge.

Fakten wurden von Vorrednern bereits festgehalten. Ich darf vielleicht noch eine Hauptempfehlung des Rechnungshofes ergänzen. Die Prüfer waren der Meinung, dass die Leistungsabstimmung zwischen den Systempartnern nicht vorhanden war, dass es keine Transparenz und Koordination gegeben und eine gemeinsame Strategie gefehlt hat.

Ein Teil des Prüfberichtes befasst sich auch mit der Überprüfung des Mutter-Kind-Passes, der vor 40 Jahren eingeführt worden ist. Im Jahr 2011, einem der Prüfungs­jahre, wurden 53 Millionen € dafür ausgegeben. Einer der Kritikpunkte der Überprüfung war das Kosten-Nutzen-Verhältnis der einzelnen enthaltenen Untersuchungen. Aber auch die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung bei den Organisationen wurde negativ beurteilt.

Gerade beim Mutter-Kind-Pass gibt es allerdings mittlerweile eine wesentliche Neuent­wicklung, wie es uns auch die Frau Gesundheitsminister im Ausschuss mitgeteilt hat. Das seit 40 Jahren bestehende Untersuchungsprogramm wird bereits in Abstimmung mit dem Familienministerium modernisiert. Im Mittelpunkt stehen mehr Qualität, ein attraktives Angebot und eine verstärkte Nutzung zur Frühförderung von Kindern.

Meine Damen und Herren, grundsätzlich muss zu diesem Bericht festgehalten werden, dass er vor der aktuellen Gesundheitsreform erstellt wurde. Vonseiten der Frau Bun­desminister wurde bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass alle Empfehlungen umgesetzt wurden und dass vor allem für die nächsten zehn Jahre rund 150 Millio­nen € zusätzlich für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. – Bitte.

 


20.34.36

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Rechnungshofpräsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ganz kurz zu meinem Vorredner: Es sind nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt worden – einiges ja, aber bei weitem nicht alles.

Ich möchte ebenfalls ganz kurz zur Ärzteausbildung Stellung nehmen. Auch dies­bezüglich gibt es einen länger zurückliegenden Bericht, der aber wiederum ganz exzellent und sehr detailliert von den Mitarbeitern des Rechnungshofes erstellt wurde. – Gratulation, Herr Präsident! Dieser Bericht hat wieder einige Einblicke ge­währt, wobei der Rechnungshof im Bereich der Ärzteausbildung eine deutlich positive Entwicklung sieht, die in den letzten Jahren vor sich gegangen ist.

Der Rechnungshof hebt auch sehr positiv hervor, dass seit der Gesetzesnovelle, die im Oktober 2014 im Nationalrat beschlossen worden ist, die Anerkennung von Ausbil­dungsstätten nun auf sieben Jahre befristet ist. Man muss sich ja vorstellen: Bisher waren die Anerkennungen unbefristet, gültig, ohne dass es verpflichtende Evaluierun-


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