Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 215

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gründen braucht. Dieses Geld fehlt dann dem allgemeinen Hochschulbudget; das ist Geld, das allen Universitäten fehlt, und das nur, um dann künstlich zu behaupten: Ja, wir müssen uns die Ärzte halt selber ausbilden! (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.)

Das ist ein unfassbarer Trugschluss. Das wird nur dazu führen, dass wir noch mehr Mediziner, die bei uns zu Ärzten ausgebildet werden, haben, die ins Ausland abwandern oder eben keine Ärztinnen und Ärzte werden. Das wird das Problem nicht lösen, und es wäre wichtig, das einmal zu akzeptieren und auszusprechen. (Beifall bei den NEOS.)

20.46


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


20.46.20

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich möchte nun in meiner dreiminütigen Rede auch auf den Bericht über Gendergesundheit in Österreich eingehen. Ziel der Überprü­fung – das haben wir ja heute schon mehrfach gehört – im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2013 war die Beurteilung der ressortübergreifenden Aufgabenverteilung betreffend Gendergesundheit.

Der Rechnungshof fokussierte seine Prüfung auf das Bundesministerium für Gesund­heit. Der Prüfungszeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2009 bis 2013. Der Rech­nungshof gab insgesamt 13 Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit ab. Themen waren zum Beispiel: Suchterkrankungen – insbesondere Rauchen und Alkoholkonsum –, Herz- und Kreislauferkrankungen, das Mammogra­phie-Screening-Programm und das Disease-Management-Programm „Therapie Aktiv“ für Diabetes.

Ich möchte nun näher auf die Suchterkrankungen eingehen. Der Rechnungshof sieht ja in der nationalen Suchtprävention sowie im Alkoholforum die Geschlechtersensibilität noch nicht ausreichend umgesetzt. Des Weiteren kritisierte er den fehlenden Gender­bezug und die unzureichende Realisierung der Vorschläge des Alkoholforums.

Ich möchte jedoch schon positiv hervorheben, dass das Bundesministerium für Gesund­­heit in seiner Stellungnahme angab, die restlichen Empfehlungen des Alkohol­forums umzusetzen. Die Verzögerungen seien auf die alkoholpolitischen Fragestellun­gen der EU zurückzuführen, wo bereits verstärkt über eine künftige EU-Alkoholstrategie disku­tiert wurde.

In Bezug auf Nikotinsucht empfahl der Rechnungshof, verstärkt gendergerechte Maßnahmen zu setzen, da eben der Anteil tabakkonsumierender Frauen sehr stark gestiegen ist. Laut Bundesministerium für Gesundheit seien aber „sowohl die Alkohol- als auch die Tabakprävalenz bei mehreren nationalen Erhebungen stets gender­spe­zifisch erhoben worden“.

Bei der Erarbeitung der nationalen Suchtpräventionsstrategie wird zukünftig der Gen­der­aspekt berücksichtigt werden, und dem Thema Alkoholsucht wird ein angemes­sener Stellenwert eingeräumt werden. Seitens des Bundesministerium für Gesundheit wird auch das „Rauchfrei Telefon“ unterstützt. Zusätzlich werden regelmäßig Kampag­nen durchgeführt beziehungsweise gefördert, um auf der einen Seite die Sucht zu verhindern, auf der anderen Seite aber den Ausstieg aus der Sucht zu unterstützen.

Abschließend soll noch angemerkt werden, dass seit dem Jahr 2011 das Gesund­heitsministerium genderspezifische Gesundheitsvorsorge explizit in seinen Förder­schwer­punkten vorsieht. Ich persönlich sehe das eigentlich auch so, dass Institutionen, Gesetze und Maßnahmen sowohl den Belangen von Frauen als auch denen von Männern gerecht werden müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49

 


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