Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 219

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und erst Prüfberichte des Rechnungshofes eine gewisse Bewegung in die Sache bringen. Positiv war, dass auch aufgrund dieser deutlichen und harten Auseinander­setzung im Ausschuss die klare Ankündigung seitens der Nationalbank gekommen ist, dass man gemeinsam mit dem Betriebsrat ehestmöglich an einer Lösung arbeiten und auch die Empfehlungen des Rechnungshofes aufnehmen und prüfen wird. Ich denke, dass das ganz wichtig ist.

Wir werden uns diese Sache genau anschauen. Der Rechnungshof wird uns sicherlich auch im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung weiterhin berichten. Wir haben dann hoffentlich das nächste Mal auch die Möglichkeit, zu sagen: Die Pensionsregelungen wurden repariert, die Anstellungsverhältnisse wurden repariert, und auch der Bereich der Sozialleistungen wurde in einer Art und Weise geregelt, dass man nicht mit der Gießkanne arbeitet, sondern diejenigen davon profitieren, die es wirklich brauchen. Die Art und Weise, wie die Sozialleistungen jetzt vergeben werden, funktioniert einfach nicht mehr, und da muss auch die Nationalbank dringend umdenken. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

21.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.00.57

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich mit einer Untersuchung des Rechnungshofes auseinandersetzen, die das System der Gesund­heitsvorsorge zum Ziel hatte, und einen Schwerpunkt beim Mutter-Kind-Pass setzen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in Österreich bei den Ausgaben im Gesundheits­bereich ein überdurchschnittlich großer Anteil in den Bereich der Gesundheitsversor­gung fließt; 2011 waren dies immerhin 58,5 Prozent, hingegen sind lediglich 1,9 Pro­zent der öffentlichen Gesundheitsausgaben in die Gesundheitsvorsorge geflossen. Im Vergleich dazu betrug dieser Prozentsatz in Deutschland fast das Doppelte, nämlich 3,7 Prozent.

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 mit dem Ziel, gesundheitliche Vorsorge für Schwan­gere und Kleinkinder bis zum 62. Lebensmonat zu treffen, eingeführt; das haben wir vorhin schon gehört. Dieses Ziel wurde erreicht, und auch in den Jahren danach wurde das Programm um zusätzliche Untersuchungen erweitert. Im Untersuchungs­zeit­raum 2008 bis 2011 stiegen die Gesamtaufwendungen für den Mutter-Kind-Pass von 51,3 Millionen auf 53,8 Millionen €.

Kritik wurde an der Zersplitterung der Kompetenzen geübt. Die Aufgaben- und Finan­zierungsverantwortung lag nämlich bei drei Institutionen: beim Gesundheitsminis­terium, bei der Sozialversicherung und beim Familienlastenausgleichsfonds. Eben dies führte zu teuren Änderungen im Untersuchungsprogramm, deren Nutzen nicht immer erwiesen war. So verblieb die interne Untersuchung entgegen der Empfehlung eines Expertengremiums im Programm, wodurch jährliche Mehrkosten von 2 Millionen € entstanden. Durch nachträgliche Programmanpassungen für die Jahre 2008 und 2009 fielen weitere 6,5 Millionen € an. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Kritisiert wurde auch, dass es in den vergangen Jahren und Jahrzehnten eigentlich nie zu einer gesamthaften Evaluierung dieses Systems kam. Da setzt auch der Rech­nungshof mit seiner Kritik und mit seinen Empfehlungen an. Die Leistungen des Mutter-Kind-Passes sollten hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-Werts überprüft werden. Es sollte ein Qualitätsstandard zur Durchführung dieses Mutter-Kind-Pass-Programms erlassen und auch dessen verbindliche Anwendung sichergestellt werden.

 


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