Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 230

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mehrheitlich einer Meinung, dass es Sinn macht und dass wir einen gemeinsamen Antrag beschließen, dass die rechtlichen Regelungen, die nach Ansicht des Euro­päischen Gerichtshofes einem Beitritt der EU zur EMRK derzeit noch entgegenstehen, beseitigt werden. Wir waren mehrheitlich der Meinung, dass es sinnvoll ist, dass Bürger und Bürgerinnen auch in Fällen, in denen sie durch EU-Institutionen in ihren Rechten eingeschränkt oder verletzt werden, die Möglichkeit haben, sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention zu beziehen und Klagen einzubringen.

Zu Tagesordnungspunkt 10, Antrag betreffend Schutz von Menschenrechts­ver­teidigerinnen und ‑verteidigern weltweit: Das ist auch ein internationales Menschen­rechtsthema, bei dem man nur dafür sein kann, deshalb werde ich mich da nicht sehr lange mit dem Inhalt beschäftigen; vielleicht nur ein Satz dazu: Erfreulicherweise werden bei uns Menschenrechtsverteidiger und ‑verteidigerinnen ja nicht bedroht, nicht eingesperrt, nicht verklagt und auch nicht ermordet. Das ist in vielen anderen Ländern anders. Aus Honduras bekomme ich zum Beispiel immer wieder Alarmrufe, dass Men­schenrechtsaktivisten und ‑aktivistinnen umgebracht werden und bedroht werden. In diesem Sinne danke an die Kollegen und Kolleginnen für den Antrag.

Zu Tagesordnungspunkt 11, Antrag betreffend Verbesserung der Menschenrechtslage in Bahrain: Darauf hat meine Vorrednerin, Kollegin Pfurtscheller, Bezug genommen, diesen Ausführungen kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen.

Was Tagesordnungspunkt 12, Antrag betreffend Menschenrechtslage in der Türkei, anbelangt, haben wir gestern die schockierende Erfahrung gemacht, dass die Immu­nität von sehr vielen Abgeordneten des türkischen Parlaments, unter ihnen die meisten Abgeordnete der prokurdischen HDP, aufgehoben wurde, weshalb sie jetzt strafrecht­lich verfolgt werden können, als besäßen sie keine parlamentarische Immunität. Dass die Meinungsfreiheit, dass die Menschenrechte in der Türkei in den letzten Jahren immer mehr unter die Räder gekommen sind und sich das Ganze sehr stark in Richtung autoritäres System entwickelt, das sind Dinge, die wir alle wissen.

In diesem Sinne begrüße ich es sehr, dass da auch eine Mehrparteieneinigung möglich war, in der wir den Herrn Außenminister und die Bundesregierung bitten, die Men­schen­rechtslage in der Türkei sehr aufmerksam zu verfolgen und bei den aktuellen Gesprächen, was einen potenziellen EU-Beitritt der Türkei betrifft, die Frage der Wah­rung der Menschenrechte, des Minderheitenschutzes, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen und einzufordern, dass diese nicht verhandelbaren Kriterien auch von der türkischen Republik eingehalten werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


21.41.51

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Justizminister! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Menschenrechte, die Menschwürde gelten überall – für alle, für die großen Länder, für die kleinen Staaten, auf allen Kontinenten, für die national arbeitenden Betriebe, für die internationalen Konzerne, die global tätig sind.

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 beziehen sich auf die Länder Bahrain und Türkei. Beide Staaten zeigten in den letzten Jahren erfolgversprechende Ansätze bei der Umsetzung der Menschenrechte, der Menschwürde, haben sich aber leider nicht weiter­entwickelt, sondern sind steckengeblieben. Es gilt, diese aufzufordern, große Schritte nach vorne zu machen, noch dazu, da bei der Türkei, die sich der EU annähern will, einer Wertegemeinschaft annähern will, möglicherweise ein Assoziie-


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