Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 238

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich meine, dass der gegenständliche Entschließungsantrag aber auch schon aus einem anderen Grund hinfällig wäre, weil nämlich bereits alle Staaten der Europäi­schen Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind und im Vertrag von Lissabon nicht nur die Grundrechtecharta die europäische Anerkennung fand, sondern die Staaten sich auch verpflichtet haben, die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind, als Unionsrecht zu übernehmen.

Was bleibt? – Für mich ist unter diesen Umständen der Antrag des Kollegen Scherak nicht mehr als ein Versuch, das drüberschwebende große Ziel, nämlich die Vereinigten Staaten von Europa, über Umwege zu erreichen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scherak: Aber das steht ja schon in den Verträgen!) Es ist in dieser Betrachtung auch nicht verwunderlich, dass gerade Rot, Schwarz, Grün und Pink als glühende, aber vielfach auch sehr kritiklose EU-Befürworter dem Antrag im Ausschuss bereits zugestimmt haben.

Anstelle eines derzeit noch gar nicht möglichen und vielfach auch nicht erwünschten Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention wären die Befürworter dieses Antrags gut beraten, sich daran zu erinnern, dass zu jedem Menschenrecht auch eine staatliche Schutzpflicht gehört. Und diese Schutzpflicht darf nicht weiter zulasten der heimischen Bevölkerung vernachlässigt werden (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Hagen und Gerhard Schmid), denn auch unsere Bürger haben ein Recht darauf, vor Übergriffen geschützt zu werden, die ja vielfach Folge der von der Regierung verfehlten Asyl- und Gesellschaftspolitik sind.

Es kann und darf nicht sein, dass Menschen illegal ins Land kommen und sich trotz rechtskräftiger Ausweisung oder versuchter Abschiebung jahrelang illegal weiter bei uns aufhalten und dann auch noch Straftaten begehen. Es darf nicht sein, dass Frauen vergewaltigt oder sexuell belästigt oder – am schlimmsten – einfach brutal mit einer Eisenstange erschlagen werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, setzen Sie Prioritäten! Lassen Sie den heute geäußerten guten Vorsätzen auch Taten folgen und verwenden Sie Ihre Kraft und Ihre Energie vorwiegend für die Menschen in unserem Land!

Wir Freiheitliche werden dem gegenständlichen Antrag nicht zustimmen, weil wir ihn für nicht nötig und auch für nicht zielführend halten. Wir werden ihn dann bei der Abstimmung nicht unterstützen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid– Zwischenruf bei der SPÖ.)

22.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


22.07.04

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sagenhaft, welche argumentativen Bocksprünge die FPÖ hier vollführt. (Abg. Hübner: Warum ist das ein „Bocksprung“?) – Das erkläre ich Ihnen gleich, Herr Kollege.

Auf der einen Seite kritisiert die FPÖ ununterbrochen die Europäische Union, und wenn man dann ein zusätzliches Rechtsschutzinstrument für die Bürgerinnen und Bürger einziehen möchte, damit sie sich gegen allfällige Menschenrechtsverletzungen durch die Organe der EU wehren können, dann ist sie plötzlich dagegen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

Ich weiß nicht, was da vorgeht. Es ist sagenhaft, wie widersprüchlich Sie argumen­tieren (Abg. Steinhauser: Sie kennen sich nicht aus! – Zwischenruf des Abg. Hübner),


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite