Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 237

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Kurz ganz oben steht. Im Konkreten wurden zum Beispiel bei den letzten Besuchen in Saudi-Arabien oder in Aserbaidschan immer wieder die Menschenrechtsverletzungen thematisiert. Es finden bei Auslandsreisen vor Ort auch immer wieder Treffen mit lokalen Menschenrechtsaktivisten oder Personen aus der Zivilgesellschaft statt, um diese vor Ort zu unterstützen. Auch in Aserbaidschan konnten dadurch schöne Erfolge erzielt werden. (Abg. Hübner: Welche Erfolge, bitte? Welche Erfolge? Welche Erfolge konnten erzielt werden?)

Bei seinen Auslandsreisen setzt sich unser Außenminister auf vielen Ebenen für die unterschiedlichsten Anliegen, insbesondere auch für die Menschenrechte, ein, natür­lich auch für den Abschluss der heute bereits thematisierten Rückführungs­überein­kommen. Österreich verfügt mittlerweile über 22 bilaterale Abkommen und 17 EU-Abkommen, an denen wir beteiligt sind. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten eines Großteils der Flüchtlinge steht auch ganz oben auf der Agenda, allerdings muss man da ganz klar auch die EU in die Pflicht nehmen, denn gemeinsam hat man sicherlich eine weit bessere Verhandlungsposition.

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass die Arbeit unseres Außenministers Sebastian Kurz überaus engagiert und erfolgreich ist und auf jeden Fall unsere Unter­stützung und Anerkennung verdient. (Beifall bei der ÖVP.)

22.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte. (Ruf: Überrascht worden? – Abg. Kumpitsch – auf dem Weg zum Rednerpult –: Hurtigen Schrittes!)

 


22.01.02

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die NEOS meinen, dass es in der Europäischen Union keinen ausreichenden, lückenlosen Rechtsschutz gibt. Kollege Ofenauer hat das vorhin erläutert.

Zusammengefasst fordern die NEOS die Bundesregierung und den Herrn Außen­minister auf, sich auf der europäischen Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein Beitritt der Europäi­schen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention möglich wird – wohl wissend, dass ein Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention auch die Anerkennung der Europäischen Union als Staat implizieren würde, denn nur Staaten können grundsätzlich der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten. Das ist aber wiederum der nächste Schritt weg vom Staatenbund und hin zu einem Bundesstaat à la USA.

Ich meine, dabei sind sie schneller, als es die Polizei erlaubt – ich meine natürlich: der Europäische Gerichtshof. Dieser hat sich nämlich mehrfach dagegen ausgesprochen, dass die Europäische Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt, und führt da einerseits die Unvereinbarkeit des Unionrechts an; andererseits betont er auch die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und die Autonomie des EU-Rechts.

Außerdem haben wir in Europa ja gleichzeitig gegenläufige Tendenzen. Die „Presse“ hat im Mai vorigen Jahres in einem Artikel angeführt, dass die Tories in England ihr Wahlversprechen wahrmachen und die Europäische Menschenrechtskonvention in ein nationales Gesetz kleiden wollen. Sie sagen nämlich, Entscheidungen der Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte seien für die britischen Gerichte maximal Empfehlungen.

 


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