Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 236

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Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Österreich seiner sich aus der EMRK ergebenden Verpflichtung nachkommt, das Privatleben gem. Art. 8 EMRK, welches nach der Judikatur des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschrechte) die körperliche und seelische Integrität einer Person umfasst, wir­kungsvoll zu schützen, indem Österreich seine positive Verpflichtung umsetzt, eine Verletzung des Privatlebens durch andere zu verhindern, wenn die öffentliche Hand von einer potentiellen diesbezüglichen Gefahr wusste oder wissen musste.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu setzen, welche Menschenrechtsverletzungen, vor allem an Frauen und Mädchen, verhindern, und gleichzeitig gewährleisten, dass sich Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit frei bewegen und entfalten können, ohne Gefahr zu laufen in ihrer sexuellen Integrität verletzt zu werden.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


21.57.48

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Diese Tages­ordnungspunkte spannen einen Bogen von den Menschenrechten im Allgemeinen hin zur Menschenrechtslage in Bahrain und in der Türkei. Ich möchte näher auf den Tagesordnungspunkt 9 eingehen, der darauf abzielt, eine Lücke zu schließen, die es hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte durch die Europäische Menschrechts­konvention gibt.

Es kann nämlich bisher nur ein Staat wegen einer Menschenrechtsverletzung geklagt werden, der der EMRK beigetreten ist und der durch ein Gesetz oder durch Verwaltungshandeln die Menschenrechte verletzt. (Abg. Hübner: Welcher Staat ist der EMRK nicht beigetreten?) Nun ist aber die Europäische Union eine supranationale Organisation. Eine Verletzung von Menschenrechten durch direkt anwendbare Richt­linien oder eine Verordnung der Europäischen Union kann deshalb nicht beim Euro­päischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpft werden.

Es muss daher unser Ziel sein, diese Lücke zum Rechtsschutz der Menschenrechte durch die EMRK zu schließen. Ein Entwurf eines Beitrittsübereinkommens liegt bereits vor. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass es Widersprüche zu den EU-Gründungsverträgen gibt. Diese Widersprüche gilt es, jetzt auszuräumen, diese Widersprüche sollen möglichst rasch beseitigt werden, damit diese Rechts­schutz­lücke endgültig beseitigt werden kann.

Aus diesem Grund unterstützen wir auch den Antrag des Kollegen Scherak, dass sich unser Außenminister, Sebastian Kurz, auf EU-Ebene verstärkt für die Ausräumung dieser Probleme und den Beitritt der EU zur Europäischen Menschrechtskonvention einsetzt.

Zu den Anträgen in TOP 10, 11 und 12 gilt es allerdings auch besonders hervorzu­heben, dass das Thema Menschenreche auf der Agenda unseres Außenministers Sebastian


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