Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 235

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Lintl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lintl, Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Ver­besserung der Menschenrechtslage für Frauen in Österreich – Schutz vor Verletzung des Privatlebens

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1677/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Men­schen­rechtslage in Bahrain (1131 d.B.) in der 128. Sitzung des Nationalrates am 19.05.2016 (TOP 11)

Tatsache und zu bejahen ist, dass unzählige islamische Staaten wie auch Bahrain Menschenrechte, vor allem jener der Frauen, mit Füßen treten. Auf Menschenrechts­verletzungen in anderen Staaten aufmerksam zu machen und zu thematisieren ist legitim. Verwerflich und unehrlich ist jedoch, wenn man dabei die Situation im eigenen Land geflissentlich verschweigt und die offensichtlichen Probleme mit islamischen Parallelgesellschaften bagatellisiert.

In unserem Land haben wir kaum Probleme mit staatlichen Übergriffen auf Individuen aus der öffentlichen Sphäre, sondern damit, dass Menschenrechtsverletzungen in der Privatsphäre ausgeklammert bleiben und sich der Staat für die Rechtsverletzungen in diesem Bereich leider nicht verantwortlich fühlt. Vor allem Frauen und Mädchen sind durch private und nicht staatliche Täter besonders betroffen.

Das offenbaren vor allem die Berichte von sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen durch Migranten bzw. von Tätern aus dem islamischen Kulturkreis, die nahe­zu täglich in den Medien erscheinen. Hinzuzurechnen sind auch die entsprechenden Sexualstraftaten von inländischen Tätern bzw. Tätern mit anderem ethnischen und religiösen Hintergrund. Auch der immer unverblümtere Einsatz von Selbstjustiz der so genannten „Islamischen Sittenwächter“ ist besorgniserregend, welche mittlerweile auch außerhalb der bestehenden islamischen Parallelgesellschaften in der Öffentlichkeit operieren.

Der Begriff des Privatlebens (Art 8 EMRK) umfasst nach der Judikatur des EGMR die körperliche und seelische Integrität einer Person. Die Vertragsstaaten trifft eine positive Verpflichtung, eine Verletzung derselben durch andere zu verhindern, wenn die öffentliche Hand davon wusste oder wissen musste.

Österreich kommt seinen sich aus der EMRK ergebenden Verpflichtungen derzeit nicht nach, da die Bundesregierung derzeit nicht in der Lage ist, den Schutz der Menschen­rechte für Frauen zu gewährleisten, angesichts der stark ansteigenden Zahl von Sexualdelikten, den beängstigenden öffentlichen Auftritten Islamischer Sittenwächter und der damit einhergehenden Verunsicherung von Frauen und Mädchen sich nach unserem westlich-abendländischen Kulturverständnis in der Öffentlichkeit frei bewegen und entfalten zu können, ohne in ihrer sexuellen Integrität verletzt bzw. im schlimmsten Fall vergewaltigt zu werden.

Diese Thematik muss von der Bundesregierung aufgrund des nahenden Sommers, in welchem mit zahlreichen weiteren Flüchtlingen mit islamischem Hintergrund zu rechnen ist, prioritär behandelt werden.

 


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