Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 234

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rade betonen –, nämlich natürlich auch von Straftätern, die Österreicher sind oder Täter mit anderem ethnischen und religiösen Hintergrund.

Nach unserem westlich-abendländischen Kulturverständnis können sich Frauen und Mädchen frei in der Öffentlichkeit bewegen, ohne in ihrer sexuellen Integrität verletzt zu werden. Aber derzeit sind wir mit einem völlig neuen Phänomen konfrontiert, das der Ansturm islamischer Asylwerber und Migranten mit sich gebracht hat. Junge musli­mische Männer, die jetzt zu uns gekommen sind, missachten in ihrer Tradition, in ihrer Religion die Frauen. Sie zeigen bei uns keinerlei Unrechtsbewusstsein, weil sie es einfach nicht anders kennen. Frauen bewegen sich bei uns freizügig, und diese Männer glauben, dadurch schon einen Freibrief dafür zu haben, dass sie sie sexuell belästigen können oder im schlimmsten Fall vergewaltigen.

Auch der offene Einsatz von Selbstjustiz der sogenannten „Islamischen Sittenwächter“ ist besorgniserregend, denn sie operieren mittlerweile nicht mehr innerhalb ihrer isla­mischen Parallelgesellschaft, sondern in aller Öffentlichkeit – siehe die Vorfälle in der Millennium City! Nicht nur, dass diese muslimischen Männer ihr mittelalterliches Frauen­bild im Österreich von heute ausleben, indem sie ihre Frauen verhüllen und ihre Töchter zwangsverheiraten und unterdrücken, sie wollen diese islamische Lebens­weise der Allgemeinheit aufzwingen, uns Österreichern. Aber das wollen wir nicht, denn Frauen­rechte sind Menschenrechte. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

Unsere Bundesregierung ist derzeit nicht in der Lage, den Schutz der Menschenrechte, insbesondere für Frauen und Kinder, zu gewährleisten. Innenminister Sobotka hat gestern in seiner Rede hier im Plenum eingestanden, dass es in Summe einen Anstieg an Kriminalität gibt, dass das vor allem im urbanen Raum stattfindet und unter Asyl­werbern und dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Österreicher nicht verbes­sert hat.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Menschenrechtslage für Frauen in Österreich – Schutz vor Verletzung des Privatlebens

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Österreich seiner sich aus der Europäischen Menschrechtskonvention ergebenden Verpflichtung nach­kommt, das Privatleben gemäß Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention, welches nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die körperliche und seelische Integrität einer Person umfasst, wirkungsvoll zu schützen, indem Österreich seine positive Verpflichtung umsetzt, eine Verletzung des Privat­lebens durch andere zu verhindern, wenn diese öffentliche Hand von einer potentiellen diesbezüglichen Gefahr wusste oder wissen musste.“ – (Beifall bei der FPÖ.)

„Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu setzen, welche Menschenrechtsverletzungen, vor allem an Frauen und Mädchen, verhindern und gleichzeitig gewährleisten, dass sich Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit frei bewegen und entfalten können, ohne Gefahr zu laufen, in ihrer sexuellen Integrität verletzt zu werden.“

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Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

21.57

 


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