Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 241

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unmenschlichen Formen der Bestrafung und insbesondere auch um den Einsatz für Minderheiten sowie natürlich für Meinungsfreiheit und den Schutz von Journalisten.

Das ist das richtige Stichwort für die Türkei: Die Situation in der Türkei ist zu Recht von einigen Abgeordneten angesprochen worden, und meine Meinung diesbezüglich ist sehr klar: Eine Zusammenarbeit mit der Türkei kann für uns durchaus Sinn machen, darf aber für uns nie Anlass sein, unsere Grundwerte zu vergessen oder wegzu­schauen, wenn es Fehlentwicklungen in der Türkei gibt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Aslan.)

Insbesondere was die Flüchtlingsfrage betrifft, darf ich daher noch einmal davor warnen, uns hier auf andere zu verlassen oder in Abhängigkeiten zu begeben. Genau diese Abhängigkeiten sind es nämlich, die dann am Ende des Tages dazu verleiten, großzügiger zu werden, wenn Grundrechte verletzt werden, die uns eigentlich heilig sein sollten. Genau diese Großzügigkeit wird langfristig nicht zu Stabilität und Erfolg in unserer Nachbarschaft beitragen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Scherak und Vavrik.)

Zum letzten Punkt: Ich kann inhaltlich nur voll und ganz unterstützen, was Herr Abge­ordneter Scherak schon ausgeführt hat, und bin mit dem Antrag sehr glücklich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Aslan, Scherak und Vavrik.)

22.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


22.16.51

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es freut mich sehr, dass der Antrag betreffend Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken im Ausschuss einstimmig angenommen wurde und heute im Plenum zur Debatte steht. Ohne Einsatz der Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger wäre es um die Menschenrechte in der Welt mit Sicherheit schlecht bestellt, und daher muss es unser aller Anliegen sein, Engagierte für das Menschenrecht in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Wenn man die Bilanz 2015 kritisch betrachtet, so erkennt man sehr schnell, dass sie wiederum nicht positiv ausgefallen ist. Die Diskrepanz zwischen Soll und Haben bei der Umsetzung der Menschenrechte ist gewaltig. Es kommt weltweit immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Keine Minute, keine Stunde vergehen, in der nicht Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Ich habe gerade das Jahr 2015 angesprochen. In diesem Jahr gab es eine Resolution der Vereinten Nationen in der Generalversammlung zum Schutz von Menschen­rechts­verteidigerinnen und -verteidigern, eine Resolution, die üblicherweise Konsens findet. – Irrtum: 117 Länder haben zugestimmt, 14 haben die Resolution abgelehnt – darunter Russland, China, Saudi-Arabien, Iran, Syrien, Indien, Vietnam, Südafrika, Nigeria –, 40 Staaten haben sich enthalten.

Was glauben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, welches Argument in der Debatte immer wieder angeführt wurde? – Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger brauchen keinen Schutz! Warum brauchen sie keinen Schutz? – Ganz einfach: Wenn der Rechtsstaat funktioniert, dann sind die Menschenrechte auch ausreichend ge­schützt!

Wir wissen aber, das sind sie nicht, auch Rechtsstaaten brauchen Menschenrechts­verteidigerinnen und -verteidiger. Ich spreche hier die Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Religionsfreiheit, bis hin zur Freizügigkeit an. Klar ist auch, dass der


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