Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 256

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Jahre limitiert. Das ist, wie Sie wissen, die externe Rotationspflicht, die wir so fest­gelegt haben. Danach schließt sich eine vierjährige „Abkühlphase“ an. Wir haben mit diesem Limit einen guten und ausbalancierten Weg gefunden. Ich bringe Ihnen auch gerne Argumente, die für eine langfristige Zusammenarbeit von Abschlussprüfern und Unternehmen sprechen. Nach einer europäischen Studie sind Erstprüfungen um etwa 25 Prozent teurer als die Folgeprüfungen.

Bei der Erstprüfung muss sich der Abschlussprüfer mit der Buchführung und dem internen Kontrollsystem der Gesellschaft vertraut machen. Aufseiten des Unterneh­mens fallen Kosten für die Suche nach einem geeigneten Wirtschaftsprüfer an, ebenso gibt es eine verstärkte Bindung von Personalressourcen, denn jedes Mal, wenn der Prüfer erstmals prüft, ist er auch mit ganz grundlegenden Informationen zu versorgen. Empirische Studien belegen zudem, dass mit zunehmender Mandatsdauer die Prü­fungsqualität eher steigt und nicht sinkt. Daher ist es gut, dass wir diesen langen Zeitraum gefunden haben, der diese Vorteile auch entsprechend unterstützt.

Meine Kollege Groiß wird anschließend einen Abänderungsantrag einbringen. Ich freue mich – danke übrigens für die Gespräche! –, dass wir mit diesem Abänderungsantrag, den wir gemeinsam mit der FPÖ und unserem Koalitionspartner gemacht haben, vor allem jene Änderungen noch durchführen können, die kleine Wirtschaftsprüfer­kanz­leien und die KMUs stärken werden. Das ist ein richtiger Schritt im Sinne der Wirtschaft und der Vielfalt für Bewerbungsverfahren.

Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns ausdrücklich zu allen Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung von Transparenz und Unabhängigkeit in der Wirt­schaftsprüfung beitragen, denn Qualität schafft Glaubwürdigkeit. Damit stärken wir den Wirtschaftsstandort Österreich, und das bringt uns Schritt für Schritt weiter nach vorne. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

23.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


23.12.49

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Vertrauen und Transparenz sind wesentliche Bausteine für eine gute Entwicklung eines Finanzplatzes und genauso für eine gute Entwicklung großer Unternehmen. Selbstverständlich ist es enorm wichtig, den Bereich der Abschlussprüfungen zu stärken, zu verbessern, die Qualität der Prüfungen zu verbessern und insbesondere auch das Vertrauen in die Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse zu erhöhen.

Das APRÄG lag uns vor, und am Nachmittag ist dazu ein Abänderungsantrag gekom­men. Bislang haben wir in Bezug auf die externe Rotation eine Laufzeit von zehn Jahren bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gehabt – mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf 20 Jahre beziehungsweise 24 Jahre, wenn es um ein Joint Audit ging – und bei der internen Rotationen fünf Jahre Laufzeit und zwei Jahre Pause.

Was haben wir jetzt aufgrund dieses Abänderungsantrages? – Obwohl wir schon letztes Mal in der Debatte im Plenum darauf hingewiesen haben, dass es dringend notwendig ist, da eine konsequente Verbesserung vorzunehmen, haben wir jetzt noch einmal eine Aufweichung der Regelungen, die im Justizausschuss beschlossen wor­den sind. Jetzt ist die interne Rotation auf sieben Jahre verlängert, mit drei Jahren Pause. Zudem haben wir im Artikel 8, bei der Änderung des BWG, noch einmal eine Aufweichung bei den Fristen und eine einmalige Möglichkeit, dass die Banken auch auf 20 Jahre beziehungsweise 24 Jahre verlängern können.

 


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