Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 265

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Zu Artikel 9 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016):

Zu Z 1 (§ 260 Abs 2a):

Es erfolgt eine Verweisanpassung durch den Entfall des § 271a Abs. 8 UGB. Damit soll die interne Rotationsfrist für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Zweigniederlassungen von Drittland-Versicherungs- und Drittland-Rückversiche­ungsunternehmen nach Art. 17 Abs. 7 Abschlussprüfungs-VO sieben Jahre betragen. Auch für Versicherungsunternehmen soll § 270a UGB anwendbar sein, der eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit des Mandats eines Abschlussprüfers für Unter­neh­men vorsieht, für die schon in den nächsten Jahren eine externe Rotation not­wendig wäre.

Zu Z 2 (§ 341 Abs. 2):

Durch die Verlängerung der internen Rotation auf die in der Abschlussprüfungs-VO vorgesehene Frist kann auch die Übergangsbestimmung nicht im Lichte der möglichen sieben Jahre interpretiert werden und ist daher zu streichen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


23.30.01

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Eingangs muss man der Fairness halber festhalten, dass wir aufseiten der SPÖ den Antrag natürlich mittragen und wir bereits im Ausschuss darauf hingewiesen haben, dass es hier Verbesserungsmaßnahmen gibt. Ich möchte das auch anhand eines Beispiels erklären und möchte das vielleicht an Frau Lichtenecker richten.

Ich verstehe Ihre Ängste und Belange, aber man darf nicht die Hypo mit diesen Auf­sichtsrat-Prüfungsunterlagen vermischen, sondern man muss wirklich auch berück­sichtigen, dass wir in Österreich 782 Unternehmen haben, die zu prüfen sind, und 400 Prüfer haben, und wir wollen einfach verstärkt dahin gelangen, dass wir auch die kleineren Prüfungsanstalten, sprich Unternehmen, und auch jene, die kleinere Mandate haben, mehr in diesen Fokus der Prüfung bringen. (Abg. Lichtenecker: Das schaffen Sie aber eher, wenn Sie kürzere Rotationsfristen machen!) – Nein!

Lassen Sie mich bitte noch eines sagen, und das müssen Sie verstehen: Wir haben leider Gottes in Österreich die ganzen Aktiengesellschaften, die an der Börse notieren und all das, und wir haben sage und schreibe genau vier große Player (Abg. Lichtenecker: Genau!), die diese Unternehmen prüfen, weil die Kleinen einfach die Ressourcen noch nicht haben. Und um diese Kleinen eben in Zukunft zu stärken, wollen wir ihnen, auch mit dieser internen Rotation, die Kraft geben und auch den wirtschaftlichen Impuls, damit sie sich dorthin bewegen können und auch weiter. (Abg. Lichtenecker: Wir reden ja von der externen!)

Nein, ich rede schon vom Richtigen! Sie sitzen in keinem Aufsichtsrat drinnen, darum kennen Sie sich nicht aus. Das nächste Problem war natürlich auch … (Abg. Lichtenecker: Herr Kollege, ich bin zwölf Jahre im Aufsichtsrat von einem großen Unternehmen!) – Dann wissen Sie aber, wovon ich rede! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.) – Na bitte, dann haben Sie aber keine Ahnung, dann haben Sie das nicht verstanden!

Das Problem bei großen Aufsichtsräten war Folgendes: dass die Laufzeit nämlich wirklich über die 20 Jahre gegangen ist, dass die Prüfungsunterlagen nicht mehr ordnungsgemäß und richtig geprüft worden sind und die Unterlagen – und das ist


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