Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 267

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Ein zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss: Ich erinnere alle Mitglieder des Untersuchungsausschusses daran, dass es beispielsweise im Aufsichtsrat der Hypo Alpe-Adria die Weisung seitens der Aufsichtsräte und des Aufsichtsratsvorsitzenden gegeben hat, tunlichst nicht über Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zu sprechen. Das wird künftig wahrscheinlich nicht mehr möglich sein, wenn der Wirt­schafts­prüfer verpflichtet ist, dem Prüfungsausschuss auch einen zusätzlichen Bericht abzuliefern.

Was die Cooling-off-Phase betrifft, bevor jemand in einen Vorstand oder Aufsichtsrat wechselt, erinnere ich nur an Karl-Heinz Moser, der als Seniorpartner und als Chef der CONFIDA seinerzeit noch ohne Cooling-off-Phase plötzlich in den Aufsichtsratsvorsitz gewechselt ist. Und wir wissen da eigentlich, dass das ganz bewusst gemacht wurde, um gewisse Dinge zu verschleiern und zu vertuschen. Also das, sage ich einmal, wer­den wir mit dieser Vorlage jedenfalls nicht mehr erleben, und ich glaube, alle Wirt­schaftsprüfungsgesellschaften sind auch sensibilisiert.

Was ich aber schon sehr begrüßen möchte – und ich habe das am Anfang ange­sprochen –: Nur 400 Prüfer – ich meine, das muss man sich einmal ausrechnen, das sind in etwa 20 Prozent der befähigten Wirtschaftsprüfer – sind in das Qualitätsregister eingetragen. Das bedeutet, dass viele gar nicht die Möglichkeit haben, da mitzuspielen, und dass sich wieder die vier Großen alle diese Prüfaufträge unter den Nagel reißen und dann wahrscheinlich auch noch im Wettbewerb viel billiger anbieten können als die kleineren Wirtschaftsprüfer.

Als Mitarbeiterin einer Wirtschaftsprüfungskanzlei begrüße ich es daher, dass wir jetzt diese interne Rotation mit sieben Jahren haben. Das finde ich gut, denn da können wenigstens die Kleinen auch mitspielen.

Und weil wir die Hypo hier immer als Beispiel nennen und wir uns ja auch verpflichtet und gesagt haben, nach dem Untersuchungsausschuss oder während des Unter­suchungsausschusses wollen wir zumindest Gesetze machen, die sicherstellen, dass so etwas nicht mehr passieren kann, so muss ich sagen: Ich bin der Meinung, diese Gesetzesvorlage trägt dem Rechnung.

Ich kann nur sagen, man kann immer alles kritisieren, aber der neue Stil, den wir uns heute und auch schon gestern auferlegt haben, würde natürlich auch bedeuten, dass man manchmal auch etwas gutheißt, wie beispielsweise die interne Rotation, die auch den kleinen Prüfgesellschaften zugutekommt, denn was die Großen aufgeführt haben, das würden sich die Kleinen nie und nimmer trauen. Das wissen Sie, Herr Hable, genauso gut wie ich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


23.38.20

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Abschlussprüfungsrechts-Ände­rungs­gesetz setzt die europarechtlichen Vorgaben in ausgewogener Weise um. Es ist sicherlich eine Verbesserung der Istsituation, wie Kollege Jarolim ausgeführt hat. Es ist ein Kompromiss, wie der Herr Minister es bezeichnet hat.

Nur: Wir brennen nicht für Kompromisse, wie Sie wissen, deshalb haben wir uns auch um eine optimalere Lösung bemüht. Unsere Verhandler haben hier intensiv Hirn­schmalz investiert und einen Abänderungsantrag ausgearbeitet, der die Situation noch weiter verbessert.

 


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