Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 87

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steuer für die Gastronomiebetriebe würde ich jetzt nicht unter besonders tolle Rahmen­bedingungen hinsichtlich der Rechtssicherheit subsumieren.

Worum geht es mir jetzt im Konkreten? – Es geht mir um die Gastronomiewirtschaft oder die Gastronomie im urbanen Raum unter dem Gesichtspunkt messbarer Para­meter, Rechtssicherheit als Aufgabenstellung für die Wirtschaftspolitik. Wir haben hier in Wien, im urbanen Raum, einen Anlassfall, bei dem das eben nicht gegeben ist. 

Grundlage ist der – berühmt-berüchtigte, möchte ich schon fast sagen – § 113 der Gewerbeordnung, der eben genau das Gegenteil von dem darstellt, was Rechts­sicher­heit zu bedeuten hat. Worum geht es da konkret? – Es geht um Vorverlegungen und Rückverlegungen von Sperrstunden; also es ist möglich, Sperrzeiten zu verlängern, aber auch wieder zu verkürzen. Das liegt im Kompetenzbereich der entsprechenden Gemeinde, aber im gesetzlichen Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers im Rahmen des § 113.

Der Absatz 5 ist da der kritische Absatz. Ich zitiere diesen Absatz, der unseres Erach­tens so nicht stehen bleiben darf und geändert gehört; das ist auch Gegenstand des Entschließungsantrages, den ich nachher einbringen werde:

„Wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen, hat die Gemeinde eine spätere Aufsperrstunde oder eine frühere Sperrstunde vorzuschreiben.“

Das heißt, die Gemeinde kann dann vorschreiben, dass die Sperrstunde zum Beispiel nicht mehr um 4 Uhr in der Früh, sondern um 12 Uhr Mitternacht ist, was natürlich für ein Lokal, das entsprechend ausgerichtet ist, de facto einem Todesurteil gleichkommt.

Es wimmelt da nur so von unbestimmten Gesetzesbegriffen. Was ist „unzumutbar belästigt“? – Es ist unser freiheitliches Anliegen, hier Rechtsklarheit zu schaffen, und Kollege Schellhorn wird dann im Anschluss zum selben Thema sprechen. Wir haben nur unterschiedliche Zugänge, was den Modus Operandi betrifft, aber dem Grunde nach sind wir derselben Meinung. Wir haben auch gemeinsam einen entsprechenden Antrag im Ausschuss eingebracht; dieser ist selbstverständlich, wie alle diese Anträge, vertagt worden.

Der Sinn unseres Antrages ist: Wollen wir für die urbane Gastronomie, insbesondere etwa in Wien, sichere Rahmenbedingungen schaffen, die dann natürlich auch Invest­ments bewirken und die Wirtschaft ankurbeln. – In diesem konkreten Anlassfall sind 3,5 Millionen € investiert worden und 35 Arbeitsplätze in Gefahr. Das sind die Fakten.

Man muss in diesem potenziellen Konflikt zwischen Gastronomiebetreibern und Nach­barn, deren Rechte natürlich anzuerkennen und selbstverständlich auch zu berück­sichtigen sind, klare Rahmenbedingungen schaffen. Und diese klaren Rahmenbedin­gungen sind durch den derzeitigen § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung eben gerade nicht gegeben.

Insoweit bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingun­gen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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