Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 91

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Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass in den nächsten zehn Jahren fast 5 000 Be­triebe zur Übernahme stehen (Zwischenruf des Abg. Obernosterer) und wir in dieser Hinsicht wahrscheinlich nicht für alle Übernehmer finden werden, dann heißt das, dass es auch die Möglichkeit geben muss, einen Betrieb, der nur mehr einen Bilanzwert von 250 000 € hat, zu schließen. Der private Unternehmer, der schließen möchte, kann dann, wenn es zu einer Aufwertungsbilanz kommt, nur mehr Konkurs anmelden. Das sind die Realitäten.

Und es muss uns gelingen – und das, muss ich sagen, liegt auch in der Verantwortung des jetzigen Tourismusministers –, in der Vermarktung, in den fünf Ebenen für den Tourismus neue, moderne Strukturen zu finden, vom Hotelier bis zur Österreich Werbung. Da haben wir zu viele Strukturen, und da müssen wir darüber nachdenken, wie wir für Erleichterung sorgen können.

Zu guter Letzt hoffe ich auch, dass es nicht wahr ist, was ich in Bezug auf die ÖHT höre. Ich hoffe, dass die ÖHT weiterhin auch die Bank sein wird, die für die Haftungs­übernahmen verantwortlich ist, und dass sie nicht in die AWS eingegliedert wird. Das wäre der nächste Dolchstoß, den man dem Tourismus zufügen würde. Ich hoffe nicht, dass sich dieses Gemunkel auch bewahrheitet, lieber Tourismusminister.

Nach diesem Fazit möchte ich auch nur noch an dem anschließen, was Kollege Kassegger gesagt hat: Es geht in diesem Entschließungsantrag nicht nur um das Urbane, um die urbane Gastronomie, sondern es geht um jeden Gastgarten, der einen Nachbarn hat. Es geht darum, was uns 2018 blühen wird, wenn das Rauchverbot umgesetzt wird und wenn die Gäste vor das Haus rauchen gehen, und da geht es um die Lautstärke. Da geht es um eine Rechtssicherheit. Da geht es um eine Rechts­sicherheit für alle Unternehmen, die in der letzten Zeit Auflagen erfüllt haben und vor der nächsten Auflage stehen, wenn dann bei der ersten möglichen Anzeige eines Nachbarn die Gewerbebehörde kommt und die Öffnungszeiten verkürzt. Darum geht es in unserem Antrag, den ich nun einbringen möchte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Immissions­schwellenwerte in der Gewerbeordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen, welche den § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung um folgenden Satz ergänzt: Für die Beurteilung von durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbe­betriebes ausgehenden unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn gelten die in § 4 Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung, StF: BGBl. Nr. 415/1993, idgF festgelegten Immissionsgrenzwerte.“

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Lieber Herr Vizekanzler und Wirtschaftsminister! Ich möchte auch hier eine Kopie dieser 5 500 Unterschriften der Petition von dieser besprochenen Bettelalm übergeben, um deutlich zu machen, dass es sich da auch um ein ernsthaftes Problem handelt, auch um die Rechtssicherheit von Klein- und Mittelbetrieben. – Danke vielmals. (Der Redner übergibt Vizekanzler Mitterlehner eine blaue Mappe. – Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Willi.)

12.30

 


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