Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 92

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Schellhorn eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Immissionsschwellenwerte in der Gewerbeordnung

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2015 (III-268 d.B.) – TOP 2

Die österreichische Wirtschaftspolitik beschränkt sich immer mehr auf Förderungen. Doch eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ist mehr als Steuergeld für Unternehmen aufzuwenden. Neben einer berechenbaren Steuerpolitik, weniger Bürokratie ist auch die Rechtssicherheit ein zentrales und notwendiges Anliegen an den Wirtschafts­standort Österreich. Bevor neue Förderungen ausgeschüttet werden, muss die Trans­parenzdatenbank endlich vollends befüllt werden. Bisher weiß niemand Bescheid, wie viele Steuergeld für Wirtschaftsförderungen aufgewendet wird. Ein besserer Schritt wäre die hohe Steuerquote zu senken und den Unternehmen mehr Freiheit zu lassen.

Bevor neue Förderungen erfunden werden, sollte sich die Bundesregierung mit den tatsächlichen Problemen der österreichischen Betriebe auseinandersetzen. Insbeson­dere Tourismusbetriebe leiden unten den letzten gesetzlichen Änderungen zur Ab­schrei­bungsdauer. Die verlängerte Abschreibungsdauer hemmt die Investitionen in den Betrieben. Der Handwerkerbonus zielt auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisie­rungs­maßnahmen im privaten Wohnungs- und Hausumbauten ab. Genau diese Maßnahmen wären auch im Tourismus unerlässlich und würde ua. zu einem besseren Lärmschutz und mehr Nachhaltigkeit führen. Darüber hinaus können nur Betriebe vom Handwerkerbonus profitieren welche ein reglementiertes Gewerbe vorweisen. Ein anderes reglementiertes Gewerbe, das Gastgewerbe, kann auf diese Förderungen nicht zurück greifen und wird darüber hinaus durch die verlängerte Abschreibungs­dauer benachteiligt. Die Lärmemissionen sind eine immer größere Herausforderungen im täglichen Leben des Gastgewerbes geworden und wird in Zukunft durch die Nicht-Raucherregelung in Gaststätten weiter befeuert.

Hierfür müssen in der Gewerbeordnung die fehlenden Immissionsschwellenwerte nach­­getragen werden. Es ist sachlich nicht begründbar, weshalb der Wohnbe­völke­rung, die etwa von Fluglärm belästigt wird, lärmtechnisch mehr zumutbar ist als einem Nach­barn, der sich durch Gäste einer Diskothek gestört fühlt. Lärm ist Lärm und die Zumutbarkeit sollte einheitlich geregelt sein. Dies würde den Betreibern von Lokalen auch Rechtssicherheit geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen, welche den § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung um folgenden Satz ergänzt: Für die Beurteilung von durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetrie-


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