Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 133

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Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, den vorliegenden Bericht III-266 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit, dieser Antrag ist somit ange­nom­men.

14.55.204. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1115 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (1173 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


14.55.40

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Steigerung von Effizienz und Parteifreundlichkeit sowie die Erhöhung der Rechtssicherheit sind Ziele der vorlie­gen­den Änderung des Vermessungsgesetzes. Eine Reihe von Verbesserungen betreffend Bürokratieabbau und Kostenersparnis für die Grundeigentümer wie auch für den Bund konnten erreicht werden; auf einige darf ich – in der verbleibenden Zeit bis 15 Uhr – noch kurz eingehen.

So soll es in Katastralgemeinden künftig möglich werden, die allgemeine Neuanlegung des Grenzkatasters auch nur in Teilen einer Katastralgemeinde durchzuführen. Bisher war es nur möglich, diese Neuanlegung für die gesamte Katastralgemeinde zu veran­lassen. Dies war vor allem im hochalpinen Bereich mit erheblichen Kosten für den Bund verbunden, und deshalb wurde diese oftmals nur zögerlich veranlasst. Vor allem für Gemeinden – und das freut mich als Tiroler besonders – in Seitentälern, in hochalpinen Gebieten bedeutet dies, dass nunmehr die Kataster für die wirtschaftlich interessanteren besiedelten Talregionen kostengünstig aktualisiert und modernisiert werden können.

Auch für Privatpersonen gibt es Änderungen bei der Festlegung von Grundstücken im Grenzkataster. Bisher war es bei Grenzstreitigkeiten nämlich so, dass der Antrag zurückgewiesen wurde, was natürlich für den Antragsteller, dessen Begehren abge­lehnt wurde, unbefriedigend war. Ebenso unbefriedigend war die Situation für den Nachbarn, dessen Einspruch auch abgelehnt wurde. Es wurde nämlich nicht ent­schieden und die Grenzstreitigkeit nicht geklärt. Dafür musste nämlich bislang ein eige­nes Verfahren beim Vermessungsamt beantragt werden, und das führte unweigerlich zu nicht unerheblichen Mehrkosten.

Dieses Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren, konnte nun einer Lösung zugeführt werden. Mit der neuen Regelung wird nunmehr die Möglichkeit geschaffen, beide Parteien zu einer Grenzverhandlung zu laden. Wenn kein Ergebnis erzielt werden kann, so wird der endgültige Grenzverlauf durch die Gerichte entschieden.

Verfahren werden auch dadurch beschleunigt, dass die Vermessungsergebnisse des Planverfassers nun künftig direkt übernommen werden. Diese Regelung bringt für beide Seiten schnellere Rechtssicherheit und letztendlich Klarheit im Grenzkataster.

 


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