organisieren. Dies führte nach Diskussionen in der Präsidiale schlussendlich zur Premiere eines offiziell vom Parlament organisierten Hearings.
Acht Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich dem Hearing, das für die interessierte Öffentlichkeit und Medienvertreter_innen zugänglich war. Auf Basis von Anhörung und Fragerunden durch die Ausschussmitglieder konnten sich die Zuhörer_innen ein Bild über die kandidierenden Personen und ihre Konzepte für die Führung des Rechnungshofes machen. Was dann folgte, nannte die Tageszeitung "Der Standard" eine "demokratiepolitische Farce". Denn nicht der/die beste Kandidat_in wurde schließlich gewählt, sondern jene Person, auf die man sich nach Koalitionsstreit und aus Machterhaltungskalkül schlussendlich einigen konnte.
Zahlreiche Abgeordnete im Hauptausschuss entschieden nicht nach bestem Wissen und Gewissen für die bestqualifizierte Person, sondern entlang von „Klubzwang“ und aus rein parteitaktischem Kalkül. Aus Sicht von Expert_innen, Journalist_innen und – hört man die Aussagen hinter vorgehaltener Hand – der Mehrheit der wahlberechtigen Abgeordneten im Hauptausschuss, war die gewählte Kandidatin nicht die in der Sache bestgeeignete aus der Runde jener Personen, die zur Wahl standen. „Die Presse“ interpretierte die Wahl der Rechnungshofpräsidentin wie folgt: „Also nicht von der Kompetenz der Personen wurde die Sache entschieden, sondern von ganz anderen Motiven.“ Den Schaden der fragwürdigen Personalentscheidung trägt die gesamte Republik, ist der Rechungshof doch ihr wichtigstes Kontrollorgan.
Abgeordnete mehrerer Parteien waren bereit, den Rechnungshof zu schwächen, um parteitaktischen Erwägungen den Vorzug zu geben. Die Öffentlichkeit registriert dies mit Empörung. „Rechnungshof: Packelei statt Erneuerung“, titelt der Standard. „Holprige Bestellung der neuen Rechnungshofpräsidentin“, resümiert die ZiB2 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Einigkeit besteht darüber, dass es sich bei dem beobachteten Geschehen und den getroffenen Entscheidungen um althergebrachte und problematische Handlungsmuster alteingesessener Parteien handelt, die Österreich hinter sich lassen sollte. „Das nennt sich dann, äh, „New Deal“?“ fragt der Kurier zu Recht.
Nun könnte man die Meinung vertreten, dass öffentliche Hearings für Spitzenpositionen der Republik also kein demokratiepolitischer Fortschritt wären, da offensichtlich die Abstimmungslogiken in alteingesessenen Parteien doch wieder jenseits evidenzbasierter Perspektiven passieren. Dagegen ist einzuwenden, dass ein öffentliches Hearing ein „Instrument“ darstellt. Die Frage über die Nutzung des Instruments obliegt den Anwender_innen. Jedes Instrument kann durch zweifelhaften Einsatz gleichsam pervertiert werden. Das gilt für den Hammer, das Küchenmesser und auch für öffentliche Hearings. Schlussendlich ist es eine Frage der demokratiepolitischen Reife, der intellektuellen Redlichkeit und der politischen Haltung der involvierten Abgeordneten und Parteien, einen verantwortungsbewussten Einsatz des Instrumentes „öffentliches Hearing“ zu gewährleisten. Es geht hier um Transparenz, um die Glaubwürdigkeit der Politik und um die Fairness und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen.
Neue Chance für den „Neuen Stil“
„Wir müssen dieses Schauspiel der Machtversessenheit und Zukunftsvergessenheit beenden“, forderte Christian Kern in seiner ersten Erklärung als Bundeskanzler. Die eben skizzierte Bestellung der neuen Rechnungshofpräsidentin konterkariert dieses Versprechen bereits wenige Tage nachdem es gegeben wurde. Demnächst, Anfang August, wartet allerdings eine weitere Chance, den ausgerufenen „Neuen Stil“ der Bundesregierung – für die Öffentlichkeit nachvollziehbar – in die Tat umzusetzen: Am
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