Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 137

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Medienbranche befindet sich in einem gewaltigen Umbruch und auch der ORF steht gleichsam vor einer Zeitenwende.

Die öffentliche Präsentation und Diskussion alternativer Unternehmensstrategien ist das Gebot der Stunde. Der ORF, wie alle Medienhäuser, steht vor großen Heraus­for­derungen: Digitalisierung und Internationalisierung bringen gewaltige Veränderun­gen. Hier müssen Visionen, Ziele und Strategien entwickelt und entschieden werden. Es braucht einen proaktiven Umgang mit dem laufenden Paradigmenwechsel. Die künftige Unternehmensstrategie wird für die Zukunft des ORF erfolgskritisch sein. Und sie wird auch darüber entscheiden, was die Bürgerinnen und Bürger vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk geboten bekommen. Daher muss jene Person als Generaldirektor_in bestellt werden, welche die überzeugendsten Vision, Ziele und Strategien für das Unterneh­men mitbringt.

Die Kandidat_innen für die Generaldirektion sollen daher ihre Pläne für das Unter­nehmen vor den Mitgliedern des Stiftungsrates präsentieren. Die interessierte Öffent­lich­keit sowie Medienvertreter_innen sollen dabei teilnehmen können. Den Mitgliedern des Publikumsrates soll zusätzlich ein limitiertes Fragerecht zugestanden werden. ORF III soll das Hearing live übertragen. Dieses Prozedere kann auf Grundlage einer kurzfristigen Gesetzesänderung oder – wie im Fall des Rechnungshof-Hearings – auf konsensualer, informeller Basis vorgenommen werden. Faktisch ist allein ausschlag­gebend, ob bei den zwei Regierungsparteien bzw. ihren Freundeskreisen im Stiftungs­rat der politische Wille für diese transparente Vorgehensweise gegeben ist oder nicht.

Hearings für Ministeramtsanwärter_innen und Verfassungsrichter_innen

Doch nicht nur für den ORF braucht es mehr Transparenz und Ent(partei)politisierung. Auch bei der Bestellung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes benötigen wir einen transparenten Bestellungsmodus. Und wie die mitunter willkürlich wirkenden Ministerrochaden der letzten Monate belegen – auch bei der Bestellung von Bundes­minister_innen sollte eine sachbezogene, öffentliche Auseinandersetzung die Entschei­dungsgrundlage sein, um die Glaubwürdigkeit der höchsten Organe und Institutionen der Republik zu stärken.

So gibt es etwa bei den Richtern des Verfassungsgerichtshofes kein gesetzlich vorge­schriebenes Hearing. Dabei werden die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfas­sungs­gerichtshofes vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates ernannt, wobei die zwei Kammern des Parlaments je drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder (Nationalrat), respektive ein Ersatzmitglied (Bundesrat), vorschlagen. Die Bundesregierung erstellt Vorschläge für den Präsiden­ten, den Vizepräsidenten, sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. Dieses Proze­dere mit öffentlichen Hearings für diese wichtigen Positionen zu kombinieren, wäre die logische Konsequenz eines „neuen Stils“ bei der Stellenbesetzung. Immerhin geht es um die bedeutendsten juristischen Schlüsselpositionen der Republik.

In Bezug auf die Ernennung von Bundesminister_innen sollte es ein öffentliches Hearing zur umfassenden Prüfung der Eignung der potentiellen Anwärter_innen geben. Als Vorbild dafür sollen die Hearings für Kommissionskandidat_innen der Europäi­schen Union dienen. Die Anwärter_innen sollen in einem öffentlichen Rahmen ihr fachliches Wissen und ihre persönliche Eignung unter Beweis stellen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


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