Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 145

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demokratiepolitische Seite und die Art und Weise, wie es im ORF zur Berichterstattung kommt. Da gibt es ja immer wieder Diskussionen und Beschwerden aus allen Lagern, und das muss man sich auch sehr sorgfältig anschauen.

Ich meine, auch da macht es Sinn, über neue Konzepte nachzudenken. Ich halte zum Beispiel den Vorschlag, dass die Redakteursversammlung die Möglichkeit haben sollte, mit 80 Prozent, 75 Prozent Mehrheit ihre Vorgesetzten abzusetzen, wenn diese das nicht ordentlich machen und wenn sie nur parteipolitischen Zurufen genügen würden, für eine interessante Idee. Diese könnte man einmal aufgreifen und sollte man auch einmal mit den Redakteursvertretern diskutieren, denn dass die ein ordentliches Maß an Unabhängigkeit für ihre Berichterstattung brauchen, davon bin ich in der Tat überzeugt.

Dann haben Sie aber noch einen zweiten Punkt in Ihrem Dringlichen Antrag adressiert, und das ist neben dem Bestellungsmechanismus auch die Frage, welche Struktur man dort überhaupt vorfindet. Auch in dem Punkt möchte ich Ihnen recht geben. Ich habe das damals noch als Kuratoriumsmitglied gesehen – damals durfte ich als junger Mann dabei sein – und habe erlebt, wie dieses Gremium arbeitet. Da sind ja immer wieder erstaunlich gute Ergebnisse herausgekommen, aber ein Gremium mit 35 Leuten ist einfach zu groß. Das sucht seinesgleichen, ist natürlich kein Arbeitsgremium und keine besonders arbeitsfähige Struktur, und da muss man sich etwas überlegen.

Das Problem ist aber Folgendes: Während wir uns in der Diagnose wahrscheinlich alle leicht finden, gibt es dann eine Problematik, die folgendermaßen ausschaut: Der ORF hat einen föderalen Auftrag, das heißt, wir werden sinnvollerweise die Bundesländer in einer geeigneten Form berücksichtigen. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Arbeitnehmervertretung ein ganz wichtiger Faktor ist, Betriebsräte gehören in solch ein Gremium hinein, gar keine Frage. Regierung, Opposition – ganz wichtig auch der Publikumsrat. Und wenn wir das alles einmal quantitativ durchdeklinieren, dann ist die Bereitschaft, das Gremium zu verändern, das eine. Aber eine gute Lösung zu finden, die eine maximale Repräsentanz ermöglicht, ist eine gar nicht so leichte Aufgabe. Ich darf Ihnen aber anbieten, dass wir diesen Diskussionsprozess aufnehmen und die Vorschläge prüfen, die es dafür gibt.

Sie haben noch einen Punkt angeführt, und das ist die Frage der Hearings für Minister. Dort sehe ich es etwas anders, muss ich sagen, denn wenn sich ein Minister der Öffentlichkeit stellt, dem Parlament stellt, den Ausschüssen stellt, dann ist er ohnehin permanent im Dauerfeuer der Öffentlichkeit und der Opposition. Da ist es ja ohnehin ein Leichtes, zu erkennen, wofür die politisch stehen, welche Verantwortung sie haben und wie sie damit umgehen. Da frage ich mich, was wir mit einem zusätzlichen Hearing hier erreichen würden, denn am Ende ist natürlich klar: Das ist eine politische Entscheidung. Und vor diesem Hintergrund, glaube ich, macht es eigentlich keinen Sinn, da ein weiteres Forum zu schaffen. Das sehe ich also eher kritischer. Es richtet wahrscheinlich keinen Schaden an, aber einen gesteigerten Nutzen würde ich darin auch nicht erkennen.

Damit bleibt schlussendlich Ihr Punkt mit dem Verfassungsgerichtshof. Das sehe ich wiederum differenzierter, eher so wie Sie, denn dort haben wir die Situation, dass jene Kandidaten, die der Nationalrat und der Bundesrat nominieren, ohnehin einem Hearing unterzogen werden, und da stellt sich natürlich die berechtigte Frage, warum wir das nicht auch mit allen anderen machen. Da haben Sie vollkommen recht. Das müsste man eigentlich in Erwägung ziehen und man könnte versuchen, das entsprechend zu verändern.

Beim Verfassungsgerichtshof glaube ich, dass es deshalb so wichtig ist, weil während ein Regierungsmitglied auf offener Bühne agiert, ist es beim Verfassungsgerichtshof –


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