gesellschaftlich relevanten Gruppen in Aufsichtsräten und Gremien, damit all diese Gruppen vertreten sind und auch in der Berichterstattung berücksichtigt werden, und drittens der festgelegte öffentliche Auftrag für Meinungsvielfalt und eine ausgewogene Berichterstattung.
Diese Prinzipien gelten heute auch noch für unseren ORF, und ich möchte eine Lanze für den ORF brechen, denn das klingt jetzt immer so und wurde auch in manchen Reden so vorgebracht, als wären viele Dinge, die dort passieren, nicht transparent.
Wir haben gemeinsam ein ORF-Gesetz beschlossen, in dem wir viele Dinge geregelt haben, zum Beispiel im § 22, dass der Generaldirektor vom Stiftungsrat bestellt wird, und da kommen wir schon zur Zusammensetzung des Stiftungsrats, die auch eindeutig geregelt ist.
Der Stiftungsrat ist sehr groß, ja. Da sitzen 35 Personen drinnen. Sechs Mitglieder, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden, wobei jede einzelne Fraktion des Nationalrates vertreten sein muss. – So weit zur Demokratie. Es sind neun Vertreter der Länder dabei, auch der Publikumsrat ist vertreten, und, was für mich auch ein wesentlicher Aspekt ist, nämlich auch für die Zusammenarbeit mit dem ORF: Auch Belegschaftsvertreter sind Teil des Stiftungsrats, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF vertreten.
Die Mitglieder des Stiftungsrats, das sind ja nicht irgendwelche Menschen, die da ganz einfach bestellt werden oder die da kommen und sagen: Ich möchte jetzt unbedingt Mitglied im Stiftungsrat werden!, sondern da ist schon bei der Bestellung darauf zu achten, dass sie eine persönliche und fachliche Eignung haben, dass sie eine entsprechende Vorbildung haben, eine einschlägige Berufserfahrung ist nicht schlecht und vor allen Dingen – ganz wichtig! – Kenntnisse über den österreichischen und den internationalen Medienmarkt. – Das sind, denke ich, gute Grundvoraussetzungen, somit gehe ich davon aus, dass dort die Besten drinnen sitzen.
Die Stiftungsräte, und das hat unser Herr Bundeskanzler in seiner Rede schon gesagt, haben dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft, und ich glaube nicht, dass man diesen unterstellen sollte, dass sie dort nicht ordentlich arbeiten.
Damit man von der Politik wegkommt und damit es nicht zu sehr mit der Politik verknüpft ist, gibt es sogar noch eine Regelung, wer aller nicht im Stiftungsrat sitzen darf – da möchte ich nur eine Stelle aus dem Gesetz zitieren –:
„Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Mitglieder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates (…) oder des Europäischen Parlaments (…), Volksanwälte, der Präsident des Rechnungshofes und Personen, die eine der genannten Funktionen innerhalb der letzten vier Jahre ausgeübt haben.“ – Da gibt es eine Abkühlphase (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), damit die vom politischen Geschehen weg sind, und ich bin überzeugt, das ist eine gute Regelung.
Der Posten des Generaldirektors ist jetzt neu auszuschreiben, dieser wird öffentlich ausgeschrieben – soweit zur Transparenz –, „Wiener Zeitung“, Sie kennen das Prozedere. Die BewerberInnen müssen auch nachweisen, was sie mitbringen können; sie werden sich im Stiftungsrat vorstellen, sie werden ihre Ideen dort diskutieren. Ob man im Stiftungsrat diesbezüglich vielleicht ein Hearing machen kann und ob dieses Hearing vielleicht öffentlich ist, das ist die Entscheidung des Stiftungsrats, und da sind sowohl Sie für Ihr Mitglied als auch wir für unsere Mitglieder und alle anderen für ihre Mitglieder aufgefordert, daran mitzuarbeiten, damit das auch geschehen kann.
Ich denke mir, dass das ein positiver Aspekt ist, und gerade der ORF ist eine der bestkontrollierten Einrichtungen, die es bei uns gibt. Er wird durch den Rechnungshof,
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