Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 173

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durch den Medienrat, durch das Publikum, durch den Stiftungsrat und sogar durch den Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Wir haben 1974 mit dem Bundesverfassungsgesetz die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks im Allgemeinen festgeschrieben sowie die Definition des Rundfunks als öffentliche Aufgabe niedergeschrieben – das ist für uns unantastbar, aber nichtsdesto­trotz soll es unsere Aufgabe sein, manche Abläufe in die Jetztzeit zu bringen und ganz einfach weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


17.03.09

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der vorliegende Dringliche Antrag von NEOS ist sicher sehr gut gemeint und, wie es mein Klubobmann schon gesagt hat, in den meisten Punkten unterstützenswert, jedoch muss man natürlich sagen, dass das in gewisser Weise so etwas wie Wünsche an das Christkind sind, deswegen, weil wir zum einen schon in der Theorie, nach den Lettern des Gesetzes gewisse gesetzliche Regelungen haben, die theoretisch eine Objektivierung, die besten Leute im ORF einfordert; auf der anderen Seite – das haben wir heute ja schon lang und breit besprochen – haben im Bereich des Rechnungshofausschusses selbst das öffentliche Hearing und die Trans­parenz nichts geholfen und die Packelei letztlich gesiegt. Das funktioniert eben in der Realität nicht.

Das liegt aber noch viel tiefer, und das wird man wahrscheinlich mit noch mehr Hearings und noch mehr Transparenz auch nicht lösen, das liegt in der mangelnden Stärke unseres Parlamentarismus, das liegt darin, dass wir im Grunde genommen in einer Ministerialdemokratie leben, in der also die Regierungsfraktionen in erster Linie von ihren Ministern und auf der anderen Seite von der Partei abhängig sind.

Für mich ist damit klar, dass es auch im August wieder eine Packelei geben wird, dass wir auch bei der Wahl zum ORF-Generaldirektor im August nicht erleben werden, dass der Beste, der Qualifizierteste gekürt wird, sondern der politisch Willfährigste, und dass derjenige wahrscheinlich wieder Alexander Wrabetz heißen wird. Es ist aber so, dass die Probleme beim ORF sicher tiefgreifender sind und diese nicht nur mit der Art und Weise der Wahl des Generaldirektors zu tun haben.

Kollege Cap hat heute gesagt, dass der ORF wirtschaftlich so erfolgreich ist. – Da muss ich leider laut lachen, denn mit 600 Millionen € an Zwangsgebühren ist das sicher leicht zu machen. Genauso wäre es, wenn man behaupten würde, die ÖBB seien ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen. Wir alle wissen, wie viel wir da vom Steueraufkommen hineinzahlen; das ist aber offensichtlich ein sozialistisches Wirtschaftsverständnis, das da zum Tragen kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Anspruch des ORF auf die Rundfunkgebühren oder auf einen Großteil der Rundfunkgebühren ist absolut zu hinterfragen und unseres Erachtens aus mehreren Gründen nicht mehr gerechtfertigt. Zum einen ist es so, dass der ORF nur mehr im Ansatz die im ORF-Gesetz festgehaltenen Anforderungen – nämlich das, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist, welche Inhalte zu produzieren und zu verbreiten sind – erfüllt, vor allem in seinen Sendern ORF eins und ORF 2. Zum anderen agiert der reichweitenstärkste Radiosender, nämlich Ö3, im Grunde genommen wie ein Privatsender, sieht man einmal von den Verkehrsinformationen und der einen oder anderen Nachrichtensendung ab. Und der ORF ist in den vergangenen Jahren hergegangen und hat eben diese öffentlich-rechtlichen Inhalte in die Spartenkanäle verbannt, die ja kaum eine Reichweite haben. Im Grunde genommen, auf dem Papier,


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